(ots) - Egal aus welchem Grund, wer seine finanzierte
Immobilie veräußert, sollte dafür schon bei Planung und Erwerb einige
wichtige Regeln beachten. Generell gibt es per Gesetz (BGB §490) ein
Sonderkündigungsrecht für Darlehen, wenn die Immobilie verkauft
werden soll. Im Vertrag ist festgelegt, welche Kosten auf den
Verkäufer zukommen. Diese hängen meist von der bisherigen Laufzeit
und der verbleibenden Restschuld ab. Wichtig: Ist eine
Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, sollte diese idealerweise im
Verkaufspreis berücksichtigt werden. Nach zehnjähriger Laufzeit fällt
grundsätzlich keine Entschädigung mehr an.
Das Risiko des vorzeitigen Verkaufs, etwa durch Krankheit oder
Arbeitslosigkeit, gehört zu jeder soliden Baufinanzierungsplanung
dazu. "Auch wenn es für enthusiastische Bauherren komisch klingt, die
Möglichkeit des Verkaufs sollte immer in Betracht gezogen und bei der
Planung mit berücksichtigt werden", sagt Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer des Baufinanzierungsportal Baufi24.de
(https://www.baufi24.de/). "Die Wahl einer Immobilie in guter Lage
und in Kombination mit einem nicht überteuerten Kaufpreis sowie hoher
Tilgung bietet dafür die Grundlage. Mögliche
Vorfälligkeitsentschädigungen sollten Bauherren einfach vorab
ausrechen und den Wert in die Planung einbeziehen." Auch der Verkauf
beinhaltet Nebenkosten, wie eventuell einen Makler, Werbung,
Notariatskosten und Gebühren.
Steht schon beim Erwerb die Option im Raum das Haus während der
Finanzierungsphase wieder zu veräußern, sollten Bauherren über die
Art des Darlehens nachdenken. Ein Festzinsdarlehen mit
Ausstiegsoption kann hier eine lohnende Alternative zum klassischen
Annuitätendarlehen sein. Bei diesem Darlehen kann der Eigentümer ohne
Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. Dafür wird aber ein
Zinsaufschlag oder eine Gebühr zu Beginn fällig - die Flexibilität
hat seinen Preis. Teilweise werden auch die Gründe für die Kündigung
eingeschränkt und beispielsweise nur Arbeitslosigkeit,
Erwerbsunfähigkeit oder Tod ohne Zahlungsverpflichtungen zugelassen.
Außerdem verlangen Banken manchmal eine Mindestlaufzeit. "Wenn der
spätere Verkauf feststeht, kann sich diese Variante lohnen. Wenn
nicht, verteuert es den Kredit nur", erklärt Scharfenorth. Eine
Alternative hierzu können Darlehen mit einer geringen
Zinsfestschreibung von drei oder fünf Jahren sein oder im Einzelfall
auch die Finanzierung über variable Darlehen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Käufer den
Kreditvertrag übernehmen zu lassen. Grundvoraussetzung dafür bildet
die Bonität des neuen Eigentümers. In der aktuellen Zinssituation
fällt jedoch ein neuer Kredit wahrscheinlich günstiger aus. Kommt
eine Übernahme dennoch zustande, verlangt die Bank eine Gebühr für
die Ãœbertragung. "Ganz wichtig ist es, immer zuerst mit der
finanzierenden Bank zu sprechen, bevor Entscheidungen getroffen
werden", sagt Scharfenorth. Erst wenn alle Kosten und der
Verkaufspreis feststehen, sollte eine finale Entscheidung, wenn keine
Notsituation vorliegt, getroffen werden. "Im Einzelfall kann eine
Vermietung die bessere Alternative sein", weiß Scharfenorth. Etwa
wenn der Verkaufspreis unter der Restschuld liegt.
Wird ein länger bestehender Vertrag heute gekündigt, fallen
regelmäßig besonders hohe Entschädigungen an. Altverträge mit 3 bis 5
Prozent Verzinsung im heutigen Zinsumfeld von rund 1 Prozent, lassen
sich die Banken gut entlohnen. Bis zu 20 Prozent kommen da zustande.
Bei einer Restschuld von 100.000 Euro kostet das dann satte 20.000
Euro Vorfälligkeitsentschädigung. Wie sich monatliche Raten aus Zins
und Tilgung bei Annuitätendarlehn berechnen, ermitteln Interessierte
schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.
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Unternehmenskontakt:
Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth, Tel. +49 (0)40 284 09 53 10
E-Mail: scharfenorth(at)baufi24.de
Pressekontakt: Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever, Tel: +49 421
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