(ots) - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen -
kurz: Anti-Angel-Gesetz - wird für Start-ups voraussichtlich doch
nicht kommen. Das ging vor kurzem aus einem Eckpunktepapier der
Bundesregierung hervor. Die Rahmenbedingungen für Start-ups sind auch
ohne diesen Gesetzentwurf alles andere als optimal.
Ein vom Finanzministerium Ende Juli vorgestelltes Positionspapier
beinhaltet unter anderem einen Vermerk zur Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen von unter zehn
Prozent. Dies würde vor allem Frühphaseninvestoren - sogenannte
Business Angels - betreffen. Bisher wurden für derartige Gewinne nur
sehr geringe Steuern erhoben, sofern die Gewinne wieder reinvestiert
wurden. Zur Diskussion stand es, die Besteuerung auf diese Gewinne
deutlich zu erhöhen. Die Konsequenzen für die auf Business Angels
angewiesene Start-up-Szene wären in diesem Fall nicht absehbar
gewesen.
Wie aus einem aktuellen Eckpunktepapier der Bundesregierung
hervorgeht, sollen innovative Unternehmen von einer Besteuerung
ausgenommen werden. Außerdem soll eine Besteuerung dieser Gewinne
erst dann erfolgen, wenn diese Ausnahmeregelung für Start-ups
sichergestellt wurde und europarechtlich geprüft wurde. Im Kern
wurden mit dem Eckpunktepapier die Ziele des Koalitionsvertrags
bekräftigt, aber nicht erweitert.
firma.de-Gründer Michael Silberberger hat selbst schon mehrere
Start-ups erfolgreich gegründet und über 25.000 Unternehmen bei der
Gründung begleitet. Er gilt deshalb als erfahrener Experte in der
Branche. Er schätzt den Vorstoß wie folgt ein: "Das Eckpunktepapier
der Bundesregierung ist ein positives Signal für die Start-up-Szene.
Mehr aber auch nicht. Aus unserem Alltag mit Gründern wissen wir, wie
wichtig Business-Angels für die Entwicklung der deutschen
Gründerszene sind. Wäre das Anti-Angel-Gesetz wie ursprünglich
geplant in Kraft getreten, wäre es für Start-ups wesentlich
schwieriger gewesen, an frisches Kapital zu gelangen, zu wachsen, den
Wirtschafts- und Technologiestandort Deutschland voranzubringen und
letztlich Arbeitsplätze zu schaffen. Das Anti-Angel-Gesetz hätte die
deutsche Innovationskultur auf jeden Fall nachhaltig geschwächt."
firma.de-Vorstand Christian Manthey sieht die Lage ähnlich
kritisch: "Das Anti-Angel-Gesetz wäre mehr als nur ein falsches
Signal gewesen, denn die Start-up-Szene ist auf Risikokapital von
Business Angels angewiesen. Durch den im Sommer vorgelegten
Gesetzentwurf wären Investitionen in innovative deutsche Start-ups
unattraktiv geworden. Die Bundesregierung hat sich im Kern also kaum
auf die Forderung der Gründerszene zubewegt. Denn nur ein
Anti-Angel-Gesetz vorzuschlagen, um es dann wieder zu verwerfen, ist
unterm Strich kein Fortschritt. Im Eckpunktepapier fehlt es an
regulatorischen Maßnahmen zur Verbesserung der Wachstumsfinanzierung
von Start-ups. Wenn der Innovationsstandort Deutschland auf lange
Sicht nicht den Anschluss verlieren will, muss dringend nachgebessert
werden. Symbolpolitik hilft der Branche nicht weiter."
firma.de ist ein One-Stop-Shop für Existenzgründer und Unternehmer
mit Sitz in Wiesbaden. Das eigens entwickelte branchen- und
produktunabhängige Firmenbaukastensystem ermöglicht es Kunden, zu
jeder Zeit ortsunabhängig und unbürokratisch
Unternehmer-Dienstleistungen zu buchen. Der Leistungsumfang von
firma.de reicht von der Unterstützung bei der Gründung von
Unternehmensformen wie UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH bis hin zur
Betreuung von Unternehmen bei der Auslagerung der Buchführung und
Lohnbuchhaltung. firma.de verfügt über ein bundesweites
Partnernetzwerk aus über 400 Steuerberatern, 50 Gründungsberatern und
200 Marketingagenturen. Gegründet wurde firma.de von Seriengründer
Michael Silberberger und Christian Manthey. Michael Silberberger hat
weit über 25.000 Gründungen erfolgreich begleitet und war
Hauptinitiator bei der Einführung der Unternehmensform UG
(haftungsbeschränkt) in Deutschland.
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