PresseKat - Stichtag 30.11.: So sparen Autobesitzer beim Kfz-Versicherungswechsel

Stichtag 30.11.: So sparen Autobesitzer beim Kfz-Versicherungswechsel

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(ots) - Der November ist traditionell der Monat des
Kfz-Versicherungswechsels. Laut einer Umfrage von TNS Emnid ziehen 13
Prozent der Autohalter einen Kfz-Versicherungswechsel in Betracht.
Diesen 5,7 Millionen Autohaltern empfiehlt das Einkaufsratgeberportal
Sparwelt.de (http://www.sparwelt.de) auf folgende Punkte zu achten:

Kündigung muss bis zum 30.11. eingegangen sein

Die Kündigungsfrist für einen Wechsel ist der 30. November. Bis zu
diesem Tag muss dem bisherigen Kfz-Versicherer die schriftliche
Kündigung vorliegen. Trifft sie danach ein, können Autobesitzer nur
auf die Kulanz der Versicherungsgesellschaft hoffen. Leitet man den
Wechsel zu einem neuen Anbieter über ein Tarifvergleichsportal ein,
übernimmt in vielen Fällen der neue Versicherungsanbieter die
Kündigung der alten Versicherung.

Mehrere Vergleichsportale nutzen und Wechselbonus berücksichtigen

Es lohnt sich, seinen Versicherungstarif jährlich mit anderen
Angeboten zu vergleichen. Tarifvergleichsportale erleichtern diesen
Vergleich. Sparwelt.de-Chefredakteur Daniel Engelbarts warnt
allerdings: "Keines der bekannten Tarifvergleichsportale listet alle
vorhandenen Kfz-Versicherungen. Deshalb empfiehlt es sich, mindestens
zwei der großen Portale wie Tarifcheck24 oder Verivox zu nutzen und
die Ergebnisse zu vergleichen".

Engelbarts zufolge lohnt es sich auch zu prüfen, ob man durch den
Versicherungswechsel noch einen Wechselbonus wie einen Tank- oder
Wertgutschein erhält. Manche Vergleichsportale bieten diesen zum
Beispiel in Zusammenarbeit mit E-Mail-Anbietern und Ratgeberseiten
wie Web.de, Gmx.de oder Sparwelt.de an.

Nachverhandeln statt Versicherungswechsel

Haben sich die vereinbarten Konditionen, wie Fahrleistung, das
Alter oder die Anzahl der Fahrer dauerhaft geändert oder wurden




zwischenzeitlich weitere Policen bei derselben
Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, können Tarife günstiger
werden. "Versicherer können sogenannte Taschenrabatte von 10 bis 20
Prozent vergeben", weiß Daniel Engelbarts. "Bieten Versicherungen für
Neukunden besonders günstige Konditionen an, lohnt es sich
nachzuhaken, ob man als Bestandskunde nicht dieselben Konditionen
erhalten kann", so Engelbarts weiter.

Sonderkündigungsrecht nach 30.11.

Kommt es im Rahmen eines laufenden Vertrages zu einer Änderung der
Vertragsbedingungen, einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung,
besteht ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, eine Kündigung ist auch
nach dem 30. November möglich. In der Regel haben Versicherungsnehmer
in diesem Fall eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

Weiterführende Informationen und Materialien

- Weitere Informationen zum Tarifvergleich:
http://www.sparwelt.de/kfz-versicherungswechsel

Ãœber Sparwelt.de

Sparwelt.de ist ein unabhängiges und redaktionell geführtes
Einkaufsratgeberportal. Dessen 30-köpfige Redaktion bietet
Verbrauchern u. a. Ratgeberbeiträge, Testberichte und Produktnews.
Darin erfahren Leser, wie sie sicher und einfach sparen können.
Tagesaktuelle, von der Redaktion geprüfte und aufbereitete
Sonderangebote und Rabattgutscheine aller bekannten Onlineshops
finden Konsumenten in den Rubriken Schnäppchen und Gutscheine. Das
Portal finanziert sich über Vermittlungsprovisionen, die es von
Händlern erhält, wenn Verbraucher Angebote nutzen und Gutscheine
einlösen.



Pressekontakt:
Paul Peters

Leiter Public Relations
Telefon: (030) 921064-267
E-Mail: presse(at)sparwelt.de


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Datum: 11.11.2015 - 10:51 Uhr
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