(ots) - Anlässlich der Einsetzung des zweiten
NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages erklärt Petra
Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik
Inland-Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Die Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschusses zur
Terrorgruppe 'Nationalsozialistischer Untergrund' einzusetzen, ist zu
begrüßen. Der Ausschuss sollte an die hervorragende überfraktionelle
Arbeit des ersten NSU-Untersuchungsausschusses anknüpfen. Er sollte
die Aufhellung ungeklärter Fragen vorantreiben und strukturelle
Reformen der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden zur
Verbesserung der effektiven Bekämpfung von Rassismus anstoßen.
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI),
der UN-Anti-Rassismus-Ausschuss (CERD) und der
Menschenrechtskommissar des Europarates haben in den vergangenen
Monaten konkrete Empfehlungen ausgesprochen. Sie rufen Deutschland
dazu auf, weitere Konsequenzen aus dem behördlichen Versagen bei der
Aufklärung der rassistischen Verbrechen des NSU zu ziehen.
Dazu gehört etwa, das grund- und menschenrechtliche Verbot
rassistischer Diskriminierung auch in den einfachgesetzlichen Normen
des Polizei- und Strafprozessrechts zu realisieren, praxisbezogene
Anti-Rassismus-Trainings in der Aus- und Fortbildung von Polizei und
Justiz zu verankern und durch unabhängige Beschwerdestellen
sicherzustellen, dass Betroffene diskriminierenden Handelns der
Sicherheitsbehörden wirksamen Zugang zum Recht haben.
Der neue Untersuchungsausschuss sollte diese Empfehlungen
europäischer und internationaler Menschenrechtsgremien heranziehen,
wenn er - seinem Mandat entsprechend - weitere Reformvorschläge zur
Struktur und Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden
sowie für eine effektive Bekämpfung von Rassismus und
Rechtsextremismus ausspricht.
Zudem sollte der Ausschuss überprüfen, ob die Empfehlungen des
ersten NSU-Untersuchungsauschusses in der Praxis tatsächlich
umgesetzt werden. Angesichts der dramatisch zunehmenden Zahl
rassistisch motivierter Straftaten insbesondere gegen Flüchtlinge ist
eine effektive Strafverfolgung der Täter und Täterinnen besonders
dringend."
Weitere Informationen:
Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarats, Nils
Muiznieks, nach seinem Besuch in Deutschland, 01. Oktober 2015 (zu
NSU vgl. S. 40 ff)
http://ots.de/1gp9Z
CERD: Schlussbemerkungen zu den 19. bis 22. Staatenberichten der
Bundesrepublik Deutschland, 15. Mai 2015 (zu NSU vgl. S. 8 ff)
http://ots.de/dwEkP
ECRI-Bericht über Deutschland (fünfte Prüfungsrunde);
verabschiedet am 5. Dezember 2013, veröffentlicht am 25. Februar 2014
(zu NSU vgl. S. 24 ff)
http://ots.de/mKlL7
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