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Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 11. November
2015 -------------------------------------------------------------
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Was Eltern künftig beachten müssen.
Eine zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist ab
1.1.2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern des
Kindergeld-Berechtigten und der Kinder, unabhängig von deren
Geburtsdatum. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für
jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird.
Bei Neuanträgen teilen Eltern den Familienkassen die eigene und
die Steuer-Identifikationsnummer der Kinder über den Kindergeldantrag
mit. Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die
Steuer-Identifikationsnummer. Wird bereits Kindergeld bezogen und die
Steuer-Identifikationsnummern wurden der Familienkasse noch nicht
mitgeteilt, sollte dies möglichst beim nächsten Kontakt mit der
Familienkasse nachgeholt werden. Eine Steuer-Identifikationsnummer
wird automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern jeder Person
mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem
Melderegister in Deutschland erfasst ist. Die Nummer ist auch auf der
elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem
Einkommensteuerbescheid verzeichnet.
Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn
die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016
nachgereicht werden. Die in verschiedenen aktuellen Publikationen
verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird,
wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der
Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist unzutreffend.
Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht Ihnen die
kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel.: 0800 4
5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010) während
der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur
Verfügung.
Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar
unter www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen und Bürger -> Familie und
Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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