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Zeit schlafen zu gehen: Viele Cabrios und Motorräder verschwinden
spätestens im November von der Straße. Sie werden vorübergehend außer
Betrieb gesetzt und erst im Frühjahr bei schönem wieder Wetter
hervorgeholt. Wer nur ein paar Monate im Jahr fährt, will natürlich
nur dafür Steuern und Versicherungsbeiträge zahlen. Mit
Saisonkennzeichen kein Problem. Knapp 750.000 Pkw- und 1,2 Millionen
Motorradfahrer nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, ihr
Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der
Zulassungsstelle anzumelden. Mit Beginn der neuen Saison kann sich
der Fahrer ins Auto setzen, Gas geben und losfahren. Der
Saisonzeitraum bleibt bis zur endgültigen Abmeldung von Jahr zu Jahr
gültig.
Aber nicht nur das: Wird das Fahrzeug eingemottet, erlischt, wie
die HUK-COBURG mitteilt, der Versicherungsschutz nicht völlig.
Während des Stilllegungszeitraums besteht in der Kfz-Versicherung
eine kostenlose Ruheversicherung. Sie kommt in der
Kfz-Haftpflichtversicherung hauptsächlich dann zum Tragen, wenn
auslaufende Betriebsstoffe wie Öl oder Benzin das Erdreich
verschmutzen, vielleicht sogar ins Grundwasser sickern. Fordern zum
Beispiel Vermieter oder Kommune deshalb Schadenersatz, wäre das ein
Fall für die Versicherung.
Die Ruheversicherung kann auch eine Teilkasko-Versicherung (TK)
miteinschließen, vorausgesetzt die Versicherung bestand schon vor der
Ruhephase. Wichtig wird die Ruheversicherung in der TK vor allem,
wenn Winterstürme schwere Gegenstände durch die Luft wirbeln, die
dann das Kraftfahrzeug beschädigen. Aber auch Themen wie Motorbrand
durch Kurzschluss in der Elektronik oder Diebstahl spielen immer
wieder eine Rolle.
Um von der kostenlosen Ruheversicherung zu profitieren, muss es
sich beim Winterquartier entweder um einen Raum oder zumindest um
einen umfriedeten Abstellplatz handeln. Umfriedung kann heißen, der
Platz ist von einem Zaun oder einer Hecke umschlossen. Wer ein
Carport für diesen Zweck nutzt, sollte die freien Seiten wenigstens
mit einer Kette sichern.
Pressekontakt:
Karin Benning
Telefon: 09561/96-2084
E-Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de