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Alle Tage wieder: Ampelkreuzungen in der City werden in den
Stoßzeiten zum Nadelöhr. Auf der "letzten Rille" quetschen sich viele
Autofahrer in den Kreuzungsbereich und blockieren dann während der
Grünphase den Quer- oder Gegenverkehr - nichts geht mehr. Die
Straßenverkehrsordnung regelt die Situation an Kreuzungen eindeutig.
Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÃœV Rheinland: "Autofahrer
dürfen nur dann in eine Kreuzung fahren, wenn sie sicher sind, dass
sie diese auch komplett überqueren können."
Auch Einmündungen nicht blockieren
Hat sich bereits ein Rückstau gebildet, heißt es auch bei grünem
Ampellicht an der breiten, weißen Haltelinie zu warten, bis die
Kreuzung wieder frei ist. Kreuzungen müssen immer frei bleiben. Wer
sie verstopft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann mit einem
Bußgeld geahndet werden. Auch Einmündungen sind bei einem Stau stets
frei zu halten, damit andere Verkehrsteilnehmer abbiegen können.
Hinweisschild "Bei Rot hier halten" beachten
Darüber hinaus ist das Hinweisschild vor Ampeln "Bei Rot hier
halten" in jedem Fall zu beachten, damit beispielsweise Fahrzeuge aus
einer Seitenstraße heraus- oder von einem Parkplatz herunterfahren
und sich einordnen können. "Selbst wenn die Entfernung zur Ampel
mehrere Wagenlängen beträgt, ist der Stopp an der vorgezogenen
Haltelinie verbindlich", betont TÃœV Rheinland-Fachmann Sander.
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