(ots) - Wer jahrelang unfallfrei gefahren ist und dann sein
Auto aufgibt, kann die erworbene Schadenfreiheitsklasse in der
Autoversicherung lebenslang behalten - und damit für ein neues Auto
auch lebenslang reaktivieren. Finanztip hat die
Versicherungsbedingungen der größten Kfz-Versicherer verglichen und
festgestellt, dass 2 der 17 geprüften Anbieter beim erneuten
Abschluss einer Kfz-Police die Schadenfreiheitsklasse lebenslang
anrechnen. Die große Mehrheit rechnet sie immerhin deutlich länger
als die früher üblichen sieben Jahre an. Damit kann ein Versicherter
oft einige Hundert Euro im Jahr sparen. Finanztip gibt Tipps, wie die
Wiederaufnahme der Schadenfreiheitsklasse klappt.
Unfallfreies Fahren zahlt sich in der Kfz-Versicherung aus. Denn
je höher die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eines Fahrers ist,
desto niedriger sind seine Versicherungsbeiträge. Wer über längere
Zeit kein Auto besaß, musste früher damit leben, dass sein
Schadenfreiheitsrabatt nach sieben Jahren verfiel. Wer dann wieder
ein Auto anmeldete, musste in der SF-Klasse 1/2 beginnen. Ärgerlich
für Autofahrer, denn mit einem hohen Schadenfreiheitsrabatt lassen
sich bei den Prämien für die Kfz-Versicherung mehrere Hundert Euro im
Jahr sparen. Mittlerweile haben aber viele Versicherungen ihre
Übernahmefristen verlängert.
30 Prozent Ersparnis durch reaktivierte Schadenfreiheitsklasse
Verbraucher, die nach längerer Unterbrechung wieder ein Auto
versichern, sollten deshalb nicht nur Preise vergleichen, sondern
sich auch genau darüber informieren, ob ihre frühere SF-Klasse
anerkannt wird. Die Admiraldirekt erkennt die Schadenfreiheitsklasse
zwölf Jahre lang an, Debeka und WGV übernehmen sie sogar unbegrenzt.
Nur drei Anbieter im Test halten an der Sieben-Jahres-Regel fest.
Es kann sich lohnen, die Versicherung zunächst bei einem etwas
teureren Anbieter abzuschließen, wenn dieser die SF-Klasse wieder
aufleben lässt. "Nach einem Jahr können Autofahrer dann zum
günstigsten Versicherer wechseln und ihre SF-Klasse mitnehmen", sagt
Finanztip-Versicherungsexpertin Annika Krempel. Schon mit einer recht
niedrigen Schadenfreiheitsklasse können Kunden ein Drittel des
Beitrages sparen, wie eine Beispielrechnung von Finanztip zeigt. Mit
der Schadenfreiheitsklasse 6 zahlt ein 32-jähriger Fahrer beim
günstigsten Anbieter für die Vollkasko-Versicherung seines Golf VI
395 Euro. Muss er sich stattdessen wieder mit Schadenfreiheitsklasse
½ versichern, kostet das günstigste Angebot hingegen 578 Euro.
Schadenfreiheitsklasse schriftlich bestätigen lassen
Versicherungsunternehmen rechnen alte Rabatte nur an, wenn sie die
angegebene Schadenfreiheitsklasse noch nachprüfen können. Dazu
recherchieren sie in der eigenen Kundendatenbank oder fragen beim
vorherigen Versicherer nach. "Verbraucher sollten deshalb unbedingt
ihre Versicherungsnummer aufheben", rät Finanztip-Expertin Krempel.
Da viele Unternehmen die Daten zu beendeten Verträgen nach zehn
Jahren löschen, sollten sich Verbraucher zudem ihre
Schadenfreiheitsklasse bei der Kündigung ihrer Autoversicherung
schriftlich bestätigen lassen. Dazu sind die Unternehmen nach
Paragraph 5 des Pflichtversicherungsgesetzes verpflichtet. Die
meisten Gesellschaften erkennen auch diesen Nachweis an.
Weitere Informationen zur aktuellen Untersuchung unter:
http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
Ratgeber zum Wechsel der KFZ-Versicherung:
http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/
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