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"Einführung des neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit ist ein Meilenstein" / bpa-Präsident Meurer zur Verabschiedung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes

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(ots) - "Mit dem heute im Deutschen Bundestag beschlossenen
Zweiten Pflegestärkungsgesetz wird die größte und tiefgreifendste
Reform der Pflegeversicherung seit ihrem Beginn realisiert.
Insbesondere die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
ist ein Meilenstein, der nach intensiven Diskussionen jetzt umgesetzt
wird", sagte bpa-Präsident Bernd Meurer.

Erfreulich seien die neuen angemessenen ambulanten
Sachleistungsbeträge sowie die Überleitung von den Pflegestufen in
die Pflegegrade, so Meurer.

"Dringend erforderlich ist aber eine bessere personelle
Ausstattung - zumindest aber Bestandsschutz - für die Pflegeheime.
Denn es drohen Personal- und Budgetkürzungen in erheblichem Umfang.
Die Pflegeheime wie die Pflegekräfte brauchen eine verlässliche
Regelung, die zumindest eine finanzielle und personelle
Verschlechterung auch nach der Umstellungsphase auf das neue
Begutachtungssystem ausschließt. Der Gesetzgeber darf nicht nur
großzügige Bestandsschutzregelungen gegenüber den Versicherten
abgeben, sondern muss mindestens auch die Personalausstattung in den
Pflegeheimen garantieren", forderte der Präsident des bpa.

Der bpa hat sich im Vorfeld der Reform nachdrücklich dafür
ausgesprochen, dass die bisher bestehenden Leistungen für Menschen
mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten bleiben. Dieses hat der
Gesetzgeber aufgegriffen.

Auf scharfe Kritik des bpa stoßen dagegen die Sachleistungsbeträge
in der stationären Pflege. Hier drohen Leistungsabsenkungen von bis
zu 300 Euro bzw. 28 % im Monat. "Der Gesetzgeber darf die Pflegeheime
nicht benachteiligen und muss die Bewohner vor der
Sozialhilfeabhängigkeit bewahren. Auch die Ideologen erkennen
mittlerweile, dass wir für eine sichere Versorgung alle
Leistungsangebote brauchen", machte Meurer deutlich. Nicht akzeptabel




sind für den bpa auch die Verschärfungen für ambulant betreute
Wohngruppen. Hier droht die Gefahr, dass durch zusätzliche
Regulierungen und Prüfungen sowie unzulässige Verrechnungen der
sozial- und pflegepolitisch erwünschte Ausbau dieser neuen
Versorgungsform ausgebremst wird.

Eine gute Entscheidung aus Sicht des bpa ist es, dass in
Pflegeheimen einrichtungseinheitliche Eigenanteile ermittelt werden.
Dadurch bleibt auch bei einem höheren Pflegegrad die Zuzahlung für
den Pflegebedürftigen gleich. Dieses wird zu einer leistungsgerechten
Einstufungspraxis beitragen, die einen wichtigen Beitrag zu einer dem
Unterstützungsbedarf folgenden personellen Ausstattung bewirken.

Ausdrücklich wird begrüßt, dass die mangelhafte Überleitungsformel
für die Tagespflegeeinrichtungen nachgebessert wurde und damit deren
Besonderheiten auch bezüglich der Personalausstattung Rechnung
getragen wurde.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa
21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 21,8 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer, Tel.:
030/30 87 88 60 http://www.bpa.de


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Datum: 13.11.2015 - 10:28 Uhr
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