(ots) -
Sperrfrist: 13.11.2015 11:35
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Der Europäische Gerichtshof hat das sog. Safe Harbor Abkommen in
einem viel beachteten Grundsatzurteil als ungültig erklärt. Das Safe
Harbor Abkommen war die wesentliche rechtliche Grundlage für die
Ãœbermittlung von Daten aus der EU in die USA. Laut einer aktuellen
Befragung des Marketing Engineering Anbieters artegic AG bewerten
71,1 Prozent der deutschen Unternehmen das Urteil als positiv oder
sehr positiv. Nur 32,1 Prozent wünschen sich ein neues Safe Harbor
Abkommen. 60 Prozent sähen das Thema Datenverarbeitung lieber
generell durch eine zentrale Datenschutzgrundverordnung geregelt.
Eine solche Verordnung wird aktuell auf EU-Ebene ebenfalls
verhandelt.
Das EuGH Urteil hat für viel Aufsehen in der digitalen Wirtschaft
gesorgt. Es ist für Unternehmen aus Europa nun nicht mehr gestattet,
auf Grundlage des Safe Harbor Abkommens Daten in den USA zu speichern
oder zu verarbeiten. Dabei war das Abkommen die Basis für eine
Vielzahl von Dienstleistungen mit Datenbezug. Wie es weitergehen
wird, ist zur Zeit noch offen. Die zuständige EU-Kommissarin Vera
Jourova befindet sich aktuell zu Verhandlungen in den USA. Als
Zwischenlösung für Datentransfers in die USA hat die Europäische
Kommission letzte Woche auf die sog. "Standard Contractual Clauses"
und "Binding Corporate Rules" verwiesen. Der Beratungs- und
Technologieanbieter artegic AG hat nun in einer aktuellen Befragung
untersucht, wie deutsche Unternehmen das EuGH Urteil und das Ende der
Safe Harbur Lösung bewerten, welche Art von Regelung sie bevorzugen
und ob sie vom dem Urteil betroffen sind.
Das Ergebnis der Befragung ist deutlich: ein Grossteil der
Unternehmen (71,1 Prozent) bewertet das Urteil als positiv oder sogar
sehr positiv. Nur 32,2 Prozent würden ein neues Safe Harbor Abkommen
begrüßen. 60 Prozent würden es vorziehen, wenn der Transfer von Daten
in die USA durch eine zentrale Datenschutzgrundverordnung geregelt
würde, an die sich auch Unternehmen aus anderen Wirtschaftsräumen
verbindlich halten müssten. Vom aktuellen Urteil fühlen sich 31,2
Prozent der Befragten betroffen, obwohl fast die Hälfte (43,1
Prozent) mit Dienstleistern aus den USA arbeitet.
Knapp über die Hälfte (52,3 Prozent) der Befragten denkt, dass das
Urteil zu einer wesentlichen Verbesserung des Datenschutzes für
EU-Bürger führt. Ein Viertel (25,7 Prozent) sieht die Datenschutzlage
dadurch eher verschlechtert.
"Das Safe Harbor Urteil des EuGH hat das Bewusstsein für die
Notwendigkeit geschärft, Daten rechtskonform zu nutzen, aber
gleichzeitig auch die Ungewissheit verstärkt, wie eine rechtskonforme
Nutzung möglich ist. Safe Harbor fällt weg, aber was nun? Nach ersten
Stellungnahmen von Datenschutzbehörden sind Transfers in die USA (und
womöglich auch in andere Nicht-EU-Länder) grundsätzlich rechtlich
problematisch, auch wenn Sie nicht auf Safe Harbor, sondern auf
anderen Rechtsgrundlagen, wie beispielsweise Standardvertragsklauseln
basieren. Damit schießen die Datenschutzbehörden über das Urteil des
EuGH hinaus, auch fehlt es bisher an konstruktiven Alternativen.
Deshalb dürften trotz aller Zweifel Standardvertragsklausel derzeit
das beste Mittel sein. Jedoch müssen die Entwicklungen in den
nächsten Monaten aufmerksam verfolgt werden," so Fabian Niemann,
Partner bei der Kanzlei Bird&Bird zum EuGH Urteil.
"Viele Geschäftsmodelle, sind - insbesondere im Hinblick auf
Service und Marketing - ohne den Einsatz von Daten nicht mehr
denkbar. Das Urteil des EuGH unterstreicht dabei noch einmal den
Stellenwert der rechtskonforme Nutzung von Daten," resümiert Stefan
von Lieven, CEO des Dialogmarketingspezialisten artegic AG die
Herausforderung. "Unternehmen, die Daten bisher nach deutschem Recht
und deutschem Datenschutzverständnis erfasst und an deutschen
Serverstandorten verarbeitet haben, haben einen klaren
Wettbewerbsvorteil. Sie stehen nicht nur rechtlich auf der sicheren
Seite sondern punkten auch gegenüber den Nutzern, die für
Datenschutzfragen mehr und mehr sensibilisiert sind."
Vollständige Befragungsergebnisse als Download
Die vollständigen Ergebnisse der Befragung gibt es als
Berichtsband zum Download unter
https://www.artegic.de/safe-harbor-studie
Downloads:
- Logo artegic (JPG) http://ots.de/fy2q9
- Logo artegic (EPS) http://ots.de/4ZUiy
- Porträt Stefan von Lieven (JPG) http://ots.de/M85i6
- Porträt Dr. Fabian Niemann (JPG) http://ots.de/ovGkK
- Infografik zur Studie (PDF) http://ots.de/rLQPs
Ãœber die artegic AG:
Die artegic AG unterstützt Unternehmen beim Aufbau von loyalen und
profitablen B-to-B- und B-to-C-Kundenbeziehungen über Online-Kanäle.
Das Leistungsportfolio umfasst strategische Beratung, Technologien
und Business-Services für Online CRM und Dialogmarketing per E-Mail,
Mobile und Social Media.
Mit der Online CRM Technologie ELAINE FIVE bietet artegic eine
leistungsfähige und einzigartige Lösung für die übergreifende
Durchführung von Kampagnen sowie die Marketing-Automatisierung auf
Basis von selbst schärfenden analytischen Kundenprofilen. Für die
richtungweisende Umsetzung datenschutzrechlicher Anforderungen wurde
die artegic u.a. mit dem eco Internet Award ausgezeichnet.
International werden jeden Monat über ELAINE FIVE Technologie rund
2,7 Mrd. E-Mails, SMS und Social Media Messages versandt. 82 Prozent
der deutschen Internet-Nutzer stehen über Technologie von artegic mit
Unternehmen in Kontakt. artegic greift dabei als assoziiertes
Unternehmen auf das Know-how der Fraunhofer Gesellschaft zurück sowie
auf die Expertise aus langjährigen Best-Practices mit namhaften
Kunden wie RTL, PAYBACK, BMW, Web.de, REWE, maxdome, Hyundai sowie
den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz.
artegic ist vom TÃœV Rheinland unternehmensweit nach dem
internationalen Standard für IT- und Datensicherheit ISO/IEC 27001
zertifiziert.
Ihr Kontakt bei artegic:
Sebastian Pieper
artegic AG
Zanderstraße 7
53177 Bonn
Tel.: +49(0)228 22 77 97-57
pr(at)artegic.de