(ots) - Wer künftig Kindergeld erhalten möchte, muss
der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen. Die
"Anspruchsvoraussetzung" wird ab 1.1.2016 gültig. "Diese Neuerung hat
in sozialen Medien aber auch im wirklichen Leben für einige Aufregung
gesorgt", sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für
Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. "Dabei gibt
es dafür keinen Grund."
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Bis wann müssen die Steuer-Identifikationsnummern mitgeteilt
werden?
Bis zum 1.1.2016. Aber: Eltern, die bereits Kindergeld beziehen,
können die Identifikationsnummern auch im Laufe des Jahres 2016
abgeben, versichert das Bundeszentralamt für Steuern.
Welche Steuer-Identifikationsnummern sind erforderlich?
Die des Elternteils, das Kindergeld bezieht bzw. beziehen will und
die ID des Kindes/der Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird bzw.
werden soll.
Wo finde ich die Steuer-Identifikationsnummern?
Eltern finden ihre ID z.B. auf dem letzten Steuerbescheid. Die
IdNr des Kindes wurde vom Bundeszentralamt für Steuern zugesandt.
Ich finde die Nummer trotzdem nicht - und jetzt?
Ist eine Steuer-Identifikationsnummer verloren gegangen, kann
diese hier angefordert werden: http://ots.de/1odgi
Die Nachbestellung dauert bis zu drei Monate, bekomme ich dann
kein Kindergeld?
Eltern, die bereits Kindergeld erhalten, können die ID-Nummern
auch im Laufe des Jahres 2016 nachreichen. Wer einen Neuantrag
stellt, muss die Steuer-IdNr angeben. "Die Familienkassen werden es
grundsätzlich nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres
2016 nachgereicht werden", so das Bundeszentralamt für Steuern.
Wem muss ich die Nummern schicken?
Der Familienkasse. Sie können die Adresse auch hier nachschlagen:
www.arbeitsagentur.de
Ich bin nicht sicher, ob ich die Steuer-Identifikationsnummer
nicht schon früher mitgeteilt habe.
Schicken Sie die Nummern noch einmal.
Warum ist ab 1.1.2016 die Steuer-Identifikationsnummer
erforderlich?
Die Familienkasse will damit sicherstellen, dass Kindergeld nicht
doppelt gezahlt wird.
Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
* Lohnsteuerhilfeverein * Sitz Gladbeck
Vorstand
Bernd Werner
Emscherstraße 62
45891 Gelsenkirchen
Telefon: (0157) 37 61 84 90
Mail: presse(at)lohnsteuerhilfe.net
Internet: www.lohnsteuerhilfe.net