Der Europäische Gerichtshof hat das sog. Safe Harbor Abkommen in einem viel beachteten Grundsatzurteil als ungültig erklärt. Das Safe Harbor Abkommen war die wesentliche rechtliche Grundlage für die Übermittlung von Daten aus der EU in die USA. Laut einer aktuellen Befragung des Marketing Engineering Anbieters artegic AG bewerten 71,1 Prozent der deutschen Unternehmen das Urteil als positiv oder sehr positiv. Nur 32,1 Prozent wünschen sich ein neues Safe Harbor Abkommen. 60 Prozent sähen das Thema Datenverarbeitung lieber generell durch eine zentrale Datenschutzgrundverordnung geregelt. Eine solche Verordnung wird aktuell auf EU-Ebene ebenfalls verhandelt.
(firmenpresse) - Der Europäische Gerichtshof hat das sog. Safe Harbor Abkommen in einem viel beachteten Grundsatzurteil als ungültig erklärt. Das Safe Harbor Abkommen war die wesentliche rechtliche Grundlage für die Übermittlung von Daten aus der EU in die USA. Laut einer aktuellen Befragung des Marketing Engineering Anbieters artegic AG bewerten 71,1 Prozent der deutschen Unternehmen das Urteil als positiv oder sehr positiv. Nur 32,1 Prozent wünschen sich ein neues Safe Harbor Abkommen. 60 Prozent sähen das Thema Datenverarbeitung lieber generell durch eine zentrale Datenschutzgrundverordnung geregelt. Eine solche Verordnung wird aktuell auf EU-Ebene ebenfalls verhandelt.
Das EuGH Urteil hat für viel Aufsehen in der digitalen Wirtschaft gesorgt. Es ist für Unternehmen aus Europa nun nicht mehr gestattet, auf Grundlage des Safe Harbor Abkommens Daten in den USA zu speichern oder zu verarbeiten. Dabei war das Abkommen die Basis für eine Vielzahl von Dienstleistungen mit Datenbezug. Wie es weitergehen wird, ist zur Zeit noch offen. Die zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova befindet sich aktuell zu Verhandlungen in den USA. Als Zwischenlösung für Datentransfers in die USA hat die Europäische Kommission letzte Woche auf die sog. "Standard Contractual Clauses" und "Binding Corporate Rules" verwiesen. Der Beratungs- und Technologieanbieter artegic AG hat nun in einer aktuellen Befragung untersucht, wie deutsche Unternehmen das EuGH Urteil und das Ende der Safe Harbor Lösung bewerten, welche Art von Regelung sie bevorzugen und ob sie vom dem Urteil betroffen sind.
Das Ergebnis der Befragung ist deutlich: ein Großteil der Unternehmen (71,1 Prozent) bewertet das Urteil als positiv oder sogar sehr positiv. Nur 32,2 Prozent würden ein neues Safe Harbor Abkommen begrüßen. 60 Prozent würden es vorziehen, wenn der Transfer von Daten in die USA durch eine zentrale Datenschutzgrundverordnung geregelt würde, an die sich auch Unternehmen aus anderen Wirtschaftsräumen verbindlich halten müssten. Vom aktuellen Urteil fühlen sich 31,2 Prozent der Befragten betroffen, obwohl fast die Hälfte (43,1 Prozent) mit Dienstleistern aus den USA arbeitet.
Knapp über die Hälfte (52,3 Prozent) der Befragten denkt, dass das Urteil zu einer wesentlichen Verbesserung des Datenschutzes für EU-Bürger führt. Ein Viertel (25,7 Prozent) sieht die Datenschutzlage dadurch eher verschlechtert.
"Das Safe Harbor Urteil des EuGH hat das Bewusstsein für die Notwendigkeit geschärft, Daten rechtskonform zu nutzen, aber gleichzeitig auch die Ungewissheit verstärkt, wie eine rechtskonforme Nutzung möglich ist. Safe Harbor fällt weg, aber was nun? Nach ersten Stellungnahmen von Datenschutzbehörden sind Transfers in die USA (und womöglich auch in andere Nicht-EU-Länder) grundsätzlich rechtlich problematisch, auch wenn Sie nicht auf Safe Harbor, sondern auf anderen Rechtsgrundlagen, wie beispielsweise Standardvertragsklauseln basieren. Damit schießen die Datenschutzbehörden über das Urteil des EuGH hinaus, auch fehlt es bisher an konstruktiven Alternativen. Deshalb dürften trotz aller Zweifel Standardvertragsklausel derzeit das beste Mittel sein. Jedoch müssen die Entwicklungen in den nächsten Monaten aufmerksam verfolgt werden," so Fabian Niemann, Partner bei der Kanzlei Bird&Bird zum EuGH Urteil.
„Viele Geschäftsmodelle, sind – insbesondere im Hinblick auf Service und Marketing – ohne den Einsatz von Daten nicht mehr denkbar. Das Urteil des EuGH unterstreicht dabei noch einmal den Stellenwert der rechtskonforme Nutzung von Daten,“ resümiert Stefan von Lieven, CEO des Dialogmarketingspezialisten artegic AG die Herausforderung. „Unternehmen, die Daten bisher nach deutschem Recht und deutschem Datenschutzverständnis erfasst und an deutschen Serverstandorten verarbeitet haben, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Sie stehen nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sondern punkten auch gegenüber den Nutzern, die für Datenschutzfragen mehr und mehr sensibilisiert sind.“
Vollständige Befragungsergebnisse als Download
Die vollständigen Ergebnisse der Befragung gibt es als Berichtsband zum Download unter
artegic AG – Know-how und Technologie für Online CRM
Die artegic AG unterstützt Unternehmen beim Aufbau von loyalen und profitablen B-to-B- und B-to-C-Kundenbeziehungen über Online-Kanäle. Das Leistungsportfolio umfasst strategische Beratung, Technologien und Business-Services für Online CRM und Dialogmarketing per E-Mail, Mobile und Social Media.
Mit der Online CRM Technologie ELAINE FIVE bietet artegic eine leistungsfähige und einzigartige Lösung für die übergreifende Durchführung von Kampagnen sowie die Marketing-Automatisierung auf Basis von selbst schärfenden analytischen Kundenprofilen. Für die richtungweisende Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen wurde die artegic u.a. mit dem eco Internet Award ausgezeichnet.
International werden jeden Monat über die ELAINE FIVE Technologie rund 2,7 Mrd. E-Mails, SMS und Social Media Messages versandt. 82 Prozent der deutschen Internet-Nutzer stehen über Technologie von artegic mit Unternehmen in Kontakt. artegic greift dabei als assoziiertes Unternehmen auf das Know-how der Fraunhofer Gesellschaft zurück sowie auf die Expertise aus langjährigen Best-Practices mit namhaften Kunden wie RTL, PAYBACK, BMW, Web.de, REWE, maxdome, Hyundai sowie den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz.
artegic ist vom TÜV Rheinland unternehmensweit nach dem internationalen Standard für IT- und Datensicherheit ISO/IEC 27001 zertifiziert.
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