(ots) -
Die Europäische Kommission plant, die Einlagensicherungen in
Europa zu vergemeinschaften. Dabei sind die Grundvoraussetzungen
dafür sehr unterschiedlich. Manche Länder haben wie Deutschland
bereits Gelder zur Sicherung der Spareinlagen zurückgelegt, andere
nicht. Auch die neue EU-Richtlinie zur Einlagensicherung ist erst von
14 Ländern Europas umgesetzt worden. Weitere 14 Länder müssen dies
noch tun. Hier gibt es also noch Sicherungslücken.
Um alle Sparerinnen und Sparer in Europa abzusichern, wäre es
wichtig, dass die Länder sich an die EU-Richtlinie halten. Statt auf
deren Umsetzung zu drängen, sieht der neue Vorschlag, den die
Kommission am 24. November 2015 machen will, wohl vor, dass die
Einlagensicherungen grenzüberschreitend für einander haften sollen -
ohne die Risiken der anderen Beteiligten kontrollieren zu können. Der
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
lehnt jede Form einer solchen Vergemeinschaftung ab. Dies gilt auch
für die Idee einer Rückversicherungslösung. Warum die deutschen
Genossenschaftsbanken diese Überlegungen aus Brüssel nicht richtig
finden und warum sie ihre Sicherungseinrichtung schützen wollen,
zeigt das Erklärvideo, abrufbar unter: http://ots.de/C9Wgq
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