(ots) - Der DStGB begrüßt den vorgelegten Entwurf des
Asylpakets II. Das Asylpaket II enthält viele wichtige Ansätze und
Regelungen, die rasch eingeführt und umgesetzt werden sollten. Die
Städte und Gemeinden in Deutschland erwarten von der Bundespolitik
eine zeitnahe Einigung über das Asylpaket II, wir brauchen
Entscheidungen und effektive Handlungen, parteipolitische Debatten
müssen beendet werden. Zudem muss für die große Aufgabe der
Integration der nach Deutschland geflüchteten Menschen ein
Integrationsgesetz auf den Weg gebracht werden, das unsere Werte und
die Regeln des Zusammenlebens in den Vordergrund stellen muss. Für
Flüchtlinge muss die Teilnahme an Sprachkursen verpflichtend sein.
Eine Kostenbeteiligung der Flüchtlinge an den Integrationskosten ist
daher aus Sicht des DStGB kontraproduktiv. Ãœber Sanktionen, ggf. auch
finanzieller Art, sollte für den Fall nachgedacht werden, dass sich
die Menschen der Teilnahme an diesen Kursen verweigern. Eine
grundsätzliche Kostenbeteiligung setzt das völlig falsche Signal.
Darüber hinaus sollten Bund und Länder verstärkt Anstrengungen
unternehmen, um die Zahl der verfügbaren Plätze in Sprach- und
Integrationskursen deutlich auszubauen und die derzeit zu langen
Wartezeiten für die Menschen zu verkürzen.
Die Städte und Gemeinden haben eine enorme Leistung bei der
Unterbringung von über einer Millionen Flüchtlinge in Deutschland in
diesem Jahr erbracht. Dies ist ohne Beispiel in Europa. Um das
Asylrecht als wichtiges Gut zu erhalten und effektiv einlösen zu
können muss dessen Schutz auf die wirklich verfolgten Menschen mit
Asylgründen beschränkt bleiben. Anderen Anreizen, nach Deutschland zu
kommen und sich dabei auf Asyl zu berufen, muss entgegengetreten
werden. Der Flüchtlingszustrom muss wirksam reduziert werden. Dazu
bedarf es internationaler, europäischer, aber auch nationaler
Initiativen. Menschen ohne Asylrecht müssen konsequent zurückgeführt
werden. Auf europäischer Ebene brauchen wir eine Quotenregelung mit
festgelegten Aufnahmekontingenten pro Jahr.
Pressekontakt:
Kontakt:
Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel(at)dstgb.de