PresseKat - Stringente Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes im Bewerbungsprozess

Stringente Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes im Bewerbungsprozess

ID: 1290243

Unternehmen sind logischer Weise daran interessiert möglichst viel über ihre potenziellen, zukünftigen Mitarbeiter in Erfahrung zu bringen. Hierbei gilt es jedoch unbedingt die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

(firmenpresse) - Im Laufe eines Bewerbungsverfahrens erhalten Unternehmen zahlreiche Zahlen, Daten und Fakten zu den einzelnen Kandidaten, welche einer besonders sensiblen Behandlung bedürfen. So werden in der Regel nicht nur persönliche Angaben, sondern auch Informationen zu Qualifikationen, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Bewerber übermittelt. Diese Daten stehen nach § 3 Abs. 11 Nr. 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unter besonderem Schutz. In logischer Konsequenz dürfen Unternehmen nach § 32 Abs. 1 BDSG ausschließlich Bewerberdaten erheben und verarbeiten, wenn sie für die Entscheidungsfindung über die Stellenbesetzung erforderlich sind. Unternehmen sind dazu verpflichtet, während des Bewerbungsverfahrens alle Bewerbungsunterlagen ausschließlich Personen zugänglich zu machen, welche auch am Bewerbungsverfahren und der Entscheidungsfindung beteiligt sind.

In Zeiten von Social Media und Co. erfreuen sich eingehende Recherchen auf Facebook, Twiter und Konsorten durch die Unternehmen immer mehr Beliebtheit. Hierbei gerät oftmals in Vergessenheit, dass derlei Datenerhebung nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Information des Kandidaten zulässig ist. Um einen solchen Ausnahmefall handelt es sich der überwiegenden Meinung nach bei allgemein zugänglichen Daten im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG. Eine Information an die Bewerber hinsichtlich einer gegebenenfalls erfolgenden Datenerhebung auf den Social Media Plattformen muss in jedem Fall erfolgen und könnte beispielsweise schon in der Stellenausschreibung platziert werden.

Darüber hinaus regelt das Bundesdatenschutzgesetz auch die Aufbewahrungsdauer von Bewerbungen. Das Bundesdatenschutzgesetz (§ 35 Abs. 2 Nr. 3) sagt klar, dass personenbezogene Daten zu löschen sind, sobald der Zweck dafür entfällt. Als eine gerechtfertigte Aufbewahrungsfrist werden drei Monate erachtet, da innerhalb dieses Zeitraumes zum einen das Bewerbungs- und damit auch Einstellungsverfahren abgeschlossen sein sollte und zum anderen auch keine möglichen Klagen mehr seitens der Bewerber hinsichtlich Diskriminierungsvorwürfen zu befürchten sind, da diesbezüglich eine Erhebungsfrist von zwei Monaten gilt. Mit Ablauf der Aufbewahrungsdauer sind grundsätzlich alle Bewerbungsunterlagen – samt gegebenenfalls angefertigten Kopien – der Kandidaten zu löschen beziehungsweise zu vernichten.





Nichtsdestotrotz kann es in beiderseitigem Interesse – sowohl Unternehmen als auch Bewerber – liegen, dass die Bewerbungsunterlagen über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden, wenn beispielsweise aktuell keine passende Stelle für den Bewerber vakant ist. Hier hat es sich in vielen Unternehmen etabliert einen sogenannten Bewerberpool zu führen, wozu es jedoch der schriftlichen Einwilligung der Bewerber bedarf, in diesen überführt zu werden. Diese schriftliche Einwilligung kann beispielsweise auch schon in der Stellenausschreibung eingeholt werden. Sollte nunmehr zu einem späteren Zeitpunkt eine passende vakante Stelle zur Verfügung stehen, kann das Unternehmen problemlos auf die bereits vorliegenden Bewerbungsunterlagen zurückgreifen.

Der Bewerbermanager – die innovative Bewerbermanagement Software von BITE – kann Unternehmen bei der Beachtung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben effektiv unterstützen. Granulare Lese- und/ oder Schreibrechte stellen sicher, dass die Bewerbungsunterlagen lediglich dem dazu berechtigten Personenkreis zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können sowohl die Information hinsichtlich gegebenenfalls zusätzlich erfolgender Datenerhebungen auf Social Media Plattformen als auch Vorlagen für Einwilligungserklärungen seitens der Bewerber für eine Aufnahmen in den Bewerberpool individuell und bedarfsgerecht in den jeweiligen Online Bewerbungsformularen der Stellenausschreibungen platziert werden. Detailliert erfasste Eingangsdaten zum einen sowie zeitliche Filter zum anderen, stellen sicher, dass die Aufbewahrungsfristen der Bewerbungen nicht überschritten werden.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Business IT Engineers (kurz: BITE) setzen sich aus innovativen Software-Spezialisten und erfahrenen Unternehmensberatern zusammen. Als Unternehmensberater unterstützen die Business IT Engineers seit Jahren Unternehmen jeglicher Größenordnung und Branche.
Darüber hinaus entwickeln die Business IT Engineers kontinuierlich innovative Softwarelösungen auf Grundlage ihrer Beratungserfahrungen. Dabei entstehen mit den Softwareprodukten von BITE pragmatische Werkzeuge zur nachhaltigen Implementierung der verbesserten Abläufe und Prozesse im Unternehmen. Mit dem BITE Bewerbermanager haben die Business IT Engineers eine vollständig webbasierte Bewerbermanagement Software entwickelt, welche sowohl durch Funktionsumfang als auch durch Stabilität überzeugt.

Wir haben uns unsere Arbeit zu unserer Passion gemacht:
Business IT Engineers -
Speed up your Business!



Leseranfragen:

BITE GmbH
Vera Sayle
Leitung Marketing
Resi-Weglein-Gasse 9
89077 Ulm
Tel.: +49 (0) 731/ 14 11 50 – 0
info(at)b-ite.de
www.b-ite.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Dutyfarm veröffentlicht Whitelabel-VOD Komplettlösung resment ist bereit die Personalverwaltung resmentHR dem Markt vorzustellen
Bereitgestellt von Benutzer: BITE
Datum: 23.11.2015 - 14:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1290243
Anzahl Zeichen: 4252

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Vera Sayle
Stadt:

Ulm


Telefon: 0731/ 14 11 50 - 0

Kategorie:

SaaS


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.11.2015

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stringente Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes im Bewerbungsprozess"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BITE GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bewerbervorauswahl fundiert und strukturiert umsetzen ...

Im optimalen Fall werden die Stellenausschreibungen des eigenen Unternehmens mit enormer Reichweite und Zielgruppen-spezifisch publiziert – so dass auch wirklich jeder mögliche (und unmögliche) Bewerber davon angesprochen wird. In logischer Kons ...

Optimale Bewerber über die Candidate Experience ...

Unternehmen profitieren heutzutage im „War for Talents“ zweifelsohne von einem effektiven Candidate Experience Management. Sei dies in erster Linie hinsichtlich einer optimalen Besetzung der Vakanzen aber auch hinsichtlich einer positiven Empfehl ...

Alle Meldungen von BITE GmbH