PresseKat - "Vorsicht, Verbraucherfalle!": Das Erste/MDR deckt Nepp mit Scheinrabatten auf

"Vorsicht, Verbraucherfalle!": Das Erste/MDR deckt Nepp mit Scheinrabatten auf

ID: 1290440

(ots) -

Sperrfrist: 23.11.2015 18:00
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Laut ARD-Recherchen täuschen Handelsriesen ihre Kunden
systematisch

Die Möbelhäuser Höffner und Porta sowie die Kaufhäuser Galeria
Kaufhof und Karstadt täuschen Kunden mit falschen Rabattversprechen.
Das ergaben Recherchen der ARD-Redaktion "Vorsicht,
Verbraucherfalle!". Auf Grundlage dieser umfangreichen
Preisbeobachtung will die Wettbewerbszentrale gegen die vier
Handelsriesen klagen. Nach Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale
handelt es sich in diesen Fällen um einen Verstoß gegen das Gesetz
zum unlauteren Wettbewerb. Bei einer Verurteilung droht jedem Händler
für den Wiederholungsfall ein empfindliches Ordnungsgeld in Höhe von
mehreren Tausend Euro je Scheinrabatt.

Das Team von "Vorsicht, Verbraucherfalle!" hat von Anfang Juni bis
Mitte August dieses Jahres zwei Mal pro Woche im Raum Leipzig bei
Höffner, Porta, Karstadt und Galeria Kaufhof die Preise für jeweils
10 bis 23 Produkte beobachtet. Unter den Produkten waren Möbel,
Essbestecke, Haushaltsmesser, Kochgeschirr, Kaffeemaschinen sowie
Ess- und Kaffeeservice. Die Journalisten haben festgestellt, dass die
Händler bei der Gestaltung ihrer Preisschilder einem
durchgestrichenen Ausgangspreis einen niedrigeren Verkaufspreis
gegenübergestellt hatten. So ergaben sich für die beobachteten
Produkte Rabatte von bis zu 70 Prozent. Die ARD-Recherchen deckten
auf, dass im Beobachtungszeitraum die höheren und durchgestrichenen
Ausgangpreise nie vom Händler verlangt wurden. Die niedrigeren
Verkaufspreise wurden jedoch ständig offeriert.

Peter Brammen von der Wettbewerbszentrale erklärt nach Auswertung
der ARD-Preisbeobachtung. "Für uns sind die aufgedeckten




Scheinrabatte eine Irreführung der Kunden und damit handelt es sich
um einen Verstoß gegen das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb."
Aufgrund der Vielzahl der beobachteten Produkte geht die
Wettbewerbszentrale nicht von Einzelfällen aus, so Brammen. Unter
Bezug auf die ARD-Recherche plant die Wettbewerbszentrale nun, gegen
die Unternehmen auf Unterlassung von solchen irreführenden
Preisofferten zu klagen.



Pressekontakt:
MDR, Hauptabteilung Kommunikation, Sebastian Henne,
Tel.: (0341) 3 00 63 76, E-Mail: presse(at)mdr.de; Twitter: (at)MDRpresse


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Datum: 23.11.2015 - 18:00 Uhr
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