(ots) - Patientenschützer: Anspruch auf Haushaltshilfe
und Nachsorge nach Krankenhausaufenthalt "überfällig"
Teil der Krankenhausstrukturreform - Sprecher Brysch fordert
Ausweitung auf Demenzkranke
Osnabrück. Wer aus der Klinik entlassen wird und sich zu Hause
vorerst nicht selber versorgen kann, hat ab dem 1. Januar 2016
Anspruch auf eine Haushaltshilfe und auf Nachsorge durch einen
Pflegedienst. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Dienstag) nannte der Vorstand der deutschen Stiftung Patientenschutz
Eugen Brysch diese Neuregelung "überfällig". Gleichzeitig kritisierte
er, dass diese Hilfe nur bei körperlichen Beeinträchtigungen greife.
"Gerade Demenzkranke werden durch einen Klinikaufenthalt oft aus der
Bahn geworfen", betonte Brysch. Sie brauchten deshalb nach dem
Krankenhaus besondere Nachsorge, die auf ihre Einschränkungen
eingehe. "Hier muss der Gesetzgeber nachbessern", forderte Brysch.
Auch könnten im Haushalt lebende Personen nicht immer die Versorgung
leisten. "Dann muss die Krankenkasse ebenfalls für externe Hilfe
sorgen und darf sich nicht wegducken", so Brysch.
Die Versorgungslücke wurde im Zuge der jüngsten
Krankenhausstrukturreform geschlossen. Nach Auskunft des
Bundesgesundheitsministeriums gilt der neue Anspruch nicht nur für
frisch aus der Klinik Entlassene, sondern auch für jene Patienten,
die gerade einen ambulanten Eingriff hinter sich haben oder die zu
Hause schwer erkranken, etwa an einer schweren Grippe.
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