(ots) - Am Jahresende flattern immer eine Menge
Abrechnungen ins Haus. Einige der Kosten können Verbraucher von der
Steuer absetzen - beispielsweise die für die
Kfz-Haftpflichtversicherung. "Jeder Autobesitzer muss eine
Haftpflichtversicherung abschließen", so Andreas Tepe, Experte beim
Kfz-Direktversicherer R+V24. "Die Beiträge dafür können Versicherte
beim Finanzamt geltend machen." Es gibt jedoch Unterschiede zwischen
beruflicher und privater Nutzung, etwa wo die Kosten in der
Steuererklärung eingetragen und in welcher Höhe sie angerechnet
werden.
Wer sein Fahrzeug ausschließlich privat fährt, kann die
Kfz-Haftpflichtversicherung in voller Höhe als Sonderausgabe in der
Kategorie "Vorsorgeaufwendung" angeben. Privat heißt dabei: "Der
Versicherte nutzt seinen Wagen weder für den Arbeitsweg noch für
sonstige Dienstfahrten", erklärt R+V24-Experte Tepe. Je nach
Berufsstatus gelten dabei unterschiedliche Höchstbeträge: "Beamte,
Rentner, Angestellte und Pensionäre können Kosten bis zu einer Höhe
von 1.900 Euro absetzen, Selbstständige bis zu 2.800 Euro. Zu
Vorsorgeaufwendungen zählen auch Kranken- oder andere
Haftpflichtversicherungen - die Grenze ist somit oft schnell
erreicht.
Wer sein Auto hingegen beruflich oder dienstlich nutzt, gibt die
Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung
als Werbungskosten an - aber nur den privaten Nutzungsanteil. "Liegt
dieser bei 30 Prozent, kann der Versicherte demnach 30 Prozent der
Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen", so Tepe von der
R+V24. Hintergrund: "Für den Arbeitsweg sowie dienstliche Fahrten
gibt es zur steuerlichen Entlastung bereits die
Entfernungspauschale." Im Übrigen gilt in allen Fällen: Der
Fahrzeughalter muss auch der Versicherungsnehmer sein - sonst gibt es
kein Geld zurück.
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