(ots) - Anlässlich des Internationalen Tages zur
Beseitigung von Gewalt gegen Frauen legt der Paritätische
Wohlfahrtsverband ein Gutachten vor, nachdem es erhebliche
Zugangshürden zu Schutz- und Hilfeeinrichtungen für von Gewalt
betroffene Flüchtlingsfrauen in Deutschland gibt.
Zuständigkeitskonflikte zwischen Behörden, aufenthaltsrechtliche
Beschränkungen und nicht zuletzt sehr unterschiedliche Handhabungen
in den einzelnen Bundesländern führten zu massiver Rechtsunsicherheit
und Schutzlücken. Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, durch
entsprechende Klarstellungen, den Zugang zu Zuflucht und Hilfe für
alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder in Deutschland zu
garantieren.
"Es darf nicht vom Zufall des Wohnortes und des Aufenthaltsstatus
abhängen, ob eine Frau in diesem Land Schutz vor Gewalt erhält oder
nicht", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen
Gesamtverbandes. Die derzeitige Rechtslage führe zu der Situation,
dass eine Asylbewerberin im akuten Ernstfall nur unter Verstoß gegen
die so genannte Residenzpflicht vor Gewalt fliehen könne. Zugang und
Finanzierung eines Frauenhausaufenthaltes seien für Asylbewerberinnen
davon abhängig, ob eine Behörde sich zuständig fühle, der Flucht vor
Gewalt im Einzelfall zustimme und sich zu einer Finanzierung des
Aufenthaltes im Frauenhaus bereit erkläre. "Wer vor Gewalt Schutz
sucht, muss unbürokratische sofortige Hilfe erwarten können. Derzeit
müsste eine Asylbewerberin, die in einer Schutzeinrichtung Zuflucht
sucht, juristisch sogar Sanktionen fürchten. Eine Klarstellung durch
den Gesetzgeber ist ein Gebot von Humanität und Vernunft zugleich",
so Schneider.
Der Paritätische fordert konkret gesetzliche Klarstellungen unter
anderem dazu, welche Behörde bei einer Flucht in ein Frauenhaus
zuständig ist, welcher Kostenträger die Kosten für den Aufenthalt zu
übernehmen hat und dass Sanktionierungen für betroffene Personen
ausgeschlossen sind.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, e-Mail: pr(at)paritaet.org