(ots) - "Das Gesetz gegen den sexuellen Missbrauch gehört
auf den Prüfstand. Eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen
Willen der betroffenen Person ist in Deutschland immer noch nicht
strafbar", erklärt SoVD-Bundesfrauensprecherin Edda Schliepack. Das
heißt, wenn sich das Opfer beispielsweise nicht ausdrücklich und
körperlich gewehrt hat, weil der Vergewaltiger mit der Bedrohung der
Kinder oder Schutzbefohlenen den Widerstand der Frau umgangen hat,
kann er straffrei ausgehen. Auch widerstandsunfähige Personen sind
davon betroffen. Beispielsweise sind Frauen im Wachkoma, Frauen nach
einem epileptischen Anfall oder nach einer Operation nicht in der
Lage, ihren Willen kund zu tun. Aus Sicht der Frauensprecherin müssen
diese gravierenden bestehenden Gesetzeslücken im Sexualstrafrecht
geschlossen werden, denn nur die wenigsten Sexualstraftaten werden
verurteilt. "Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass das Strafmaß
bei sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen gleich ist",
sagt Edda Schliepack.
Rund 35 Prozent der Frauen in Deutschland erleiden körperliche
oder sexuelle Gewalt.Frauen mit Behinderung erleben noch häufiger
Gewalt als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt.
Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen wurde 1999 durch die
Vereinten Nationen offiziell initiiert. Jährlich finden am 25.
November Aktionen und Gedenkveranstaltungen zur Bekämpfung von
Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegen Frauen statt.
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