(ots) -
- Wertsachen und empfindliche Gegenstände sollten vor Partys
rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden.
- Hausratversicherung reguliert nicht, wenn Partygäste etwas
entwenden.
Jetzt, wo die Saison für Grillen im Park und Gartenpartys vorbei
ist, finden Feiern wieder vermehrt in den eigenen vier Wänden statt.
Damit es für die Gastgeber am Morgen danach kein böses Erwachen gibt,
sollten diese im Vorfeld einiges beachten. Bernd Kaiser,
Versicherungsexperte von CosmosDirekt, gibt Tipps, wie sich
Party-Schäden vermeiden lassen und erklärt, was in Hinblick auf den
Versicherungsschutz zu berücksichtigen ist.
Party-Fläche abstecken
Empfehlenswert ist es, nicht die komplette Wohnung für die Gäste
zu öffnen, sondern nur bestimmte Räume. Auf diese Weise wird nicht
nur die Fläche, die am nächsten Tag aufzuräumen ist, verkleinert.
Auch die Lieblingsvase und andere empfindliche Gegenstände lassen
sich so aus der Gefahrenzone bringen. "Verursacht ein Gast dennoch
versehentlich einen Schaden, so ist das ein Fall für seine private
Haftpflichtversicherung", sagt Bernd Kaiser. "Darüber hinaus: Eine
Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen
überhaupt."
Wertsachen wegschließen
Die Gastgeber sollten auch Laptop, Tablet, Schmuck und andere
Wertsachen in einem abschließbaren Raum in Sicherheit bringen. Noch
besser wäre ein Tresor. "Über die Hausratversicherung besteht nur
Versicherungsschutz, wenn Gegenstände bei einem Einbruchdiebstahl
entwendet wurden", erklärt Bernd Kaiser. "Stehlen Gäste Gegenstände
aus einem unverschlossenen Schrank, greift die Versicherung nicht."
Nicht die ganze Stadt einladen
Wer zu einer Party einlädt, tut dies inzwischen häufig über
soziale Netzwerke wie Facebook. Wichtig dabei: "Die Einladenden
sollten darauf achten, die Veranstaltung nicht für die Öffentlichkeit
freizugeben, sondern nur für diejenigen, die tatsächlich dabei sein
sollen", rät Bernd Kaiser. "Sonst kommen unter Umständen viele
ungebetene Gäste, die Party ufert schnell aus und Schäden lassen sich
oftmals nicht vermeiden oder gar zuordnen."
Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
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