(ots) - In der Debatte über den Einsatz von
Zollvollzugskräften zur Terrorabwehr hat der Bundesvorsitzende des
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Dieter Dewes, einer
weiteren Amtshilfe für die Bundespolizei eine klare Absage erteilt.
Im Rahmen von Abordnungen zu Bundespolizei und Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) leisteten die Zöllnerinnen und
Zöllner bereits jetzt aus gesamtstaatlicher Verantwortung heraus
einen erheblichen Beitrag. Einer weiteren Abordnungspraxis dürfe
nicht Vorschub geleistet werden - erst recht nicht von einer
Gewerkschaft, betont Dewes unter Hinweis auf die in den Medien
verbreitete Forderung der GdP, Zollvollzugskräfte zur Grenzsicherung
einzusetzen. Dewes: "Solche Äußerungen sind kontraproduktiv und
schaden den Beschäftigten, die ohnehin an der Kapazitätsgrenze
arbeiten. Wir sind keine Bereitschaftspolizei!"
Medienberichten zufolge fordert die GdP angesichts der
terroristischen Bedrohung eine massive Verstärkung der deutschen
Grenzkontrollen durch Zöllnerinnen und Zöllner. Der Zoll habe "mehr
als 10 000 voll ausgebildete und bewaffnete Vollzugskräfte, die rund
um die Uhr eingesetzt werden können und wollen", wird ein
Gewerkschaftsfunktionär zitiert.
Dewes kommentiert die Forderung mit den Worten:
"Diese Gewerkschaft, die für die Bundespolizei zuständig ist,
sollte vielmehr die Frage stellen, warum dort Tausende Ãœberstunden
bei der Begleitung von Fußballspielen bis hinunter zur Regionalliga
anfallen. Sicherheit in den Stadien - ja, aber zur Betreuung von
Pseudofans muss es andere Lösungen geben. In der aktuellen erhitzten
Diskussion kann nicht jeden Tag aus Hilflosigkeit eine neue Idee
geboren werden."
Die Unterstützung von Bundespolizei und BAMF bei der Einreise von
Flüchtlingen stellt für den Zoll bereits jetzt eine harte
Bewährungsprobe dar. Bundespolizei und BAMF wurden bisher eine
Verstärkung durch insgesamt 470 Beschäftigte des Zolls zugesagt, um
die mit der Ankunft von Flüchtlingen in Deutschland verbundenen
Herausforderungen zu bewältigen.
"Eine weitere personelle Ausdünnung kann sich der Zoll beim besten
Willen nicht leisten", so Dewes. Es sei selbstverständlich, dass die
Bundeszollverwaltung als Teil der Sicherheitsarchitektur des Bundes
in enger Kooperation mit der Bundespolizei auftrete und sich in
Krisen besonders engagiere. Nicht hinnehmbar sei jedoch, wenn der
Zoll zur "Verfügungsmasse" erklärt werde, der die Lücken schließe,
die andere Verwaltungen in der Vergangenheit durch Stellenabbau
gerissen hätten.
Auch wenn die derzeitige Sicherheitslage nicht vorhersehbar
gewesen sei, könne und wolle der Zoll nicht als Lückenbüßer
auftreten, so Dewes weiter. Die gegenüber den Medien kommunizierte
Forderung, dass Zöllnerinnen und Zöllner "rund um die Uhr" für diese
Aufgaben eingesetzt werden sollen - und vor allem "wollen", missachte
den Willen der Zöllnerinnen und Zöllner und sei einer
gewerkschaftlichen Interessenvertretung nicht angemessen, kritisierte
Dewes das Anliegen.
"Wir sind Zöllnerinnen und Zöllner und leisten unseren Beitrag im
Rahmen unserer originären Aufgaben. Und Punkt", erläutert Dewes den
Standpunkt des BDZ. Amtshilfe könne - wo notwendig - geleistet
werden, dürfe aber ein bestimmtes Maß nicht überschreiten, das davon
abhängig sei, ob die eigenen Aufgaben noch zufriedenstellend erledigt
werden könnten.
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