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Tipps für den Alltag
Bis zum 30. November können die meisten Autofahrer entscheiden, ob
sie ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter
wechseln. Vergleichen lohnt sich, denn die Preisspannen zwischen den
einzelnen Anbietern sind erheblich: Ein paar hundert Euro pro Jahr
lassen sich so oft einsparen. Beim Preisvergleich helfen
entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, nicht immer
berücksichtigt ein Portal alle Anbieter. Wechselwillige sollten also
in mehreren Portalen gleichzeitig recherchieren und dieses Ergebnis
am besten noch einmal mit der Berechnung eines günstigen Anbieters
vergleichen.
Doch mit dem Preisvergleich allein ist es nicht getan: Man muss
auch wissen, wie ein Wechsel vonstattengeht. In der Regel läuft, so
die HUK-COBURG, ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum
31. Dezember eines Jahres. Wird der Vertrag nicht spätestens einen
Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein
Jahr. Wer zum 1. Januar wechseln will, muss dies bis einschließlich
30. November tun. Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist
ein fristgerechter Eingang beim Versicherer.
Kündigung nach dem Stichtag
Doch gar nicht selten ist der viel beschworene Stichtag vorbei und
die Rechnung der Kfz-Versicherung lag noch nicht im Briefkasten. Was
ist, wenn sie erst danach kommt und man eben erst später erfährt,
dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man
zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein! Denn hier
kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: Darum sollte die Rechnung
sehr genau gelesen werden, falls es besteht, muss der bisherige
Versicherer seinen Kunden klar und deutlich darauf hinweisen. Dem
Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherer steht dann auch nach dem
Stichtag nichts mehr im Weg.
Pressekontakt:
Karin Benning
Telefon: (09561) 96-2084
E-Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de