(ots) - Ein Pekinger Gericht hat heute in einem
Berufungsverfahren die Haftstrafe der inhaftierten Deutsche
Welle-Mitarbeiterin Gao Yu bestätigt, diese aber nach Angaben ihres
Anwalts Shang Baojun von sieben auf fünf Jahre reduziert.
Gao Yu wurde im April wegen vermeintlichen Verrats von
Staatsgeheimnissen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und hatte
immer wieder ihre Unschuld beteuert. Die Polizei hatte am Dienstag
Journalisten und Diplomaten abgewiesen, die an der Anhörung von Gao
Yu dieser Woche teilnehmen wollten. (http://t1p.de/2wud)
"Wir sind erschüttert und enttäuscht über dieses Urteil gegen Gao
Yu. Dass dieses harte Urteil gegen eine mutige Journalistin in der
Woche gefällt wird, in der in Peking mal wieder ein
deutsch-chinesischer Menschenrechtsdialog stattgefunden hat, zeigt
einmal mehr, dass der gesamte Prozess nicht mehr als eine Parodie auf
einen Rechtsstaat ist", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.
"Wir fordern weiterhin ihre unverzügliche Freilassung, nicht zuletzt
wegen ihres besorgniserregenden Gesundheitszustandes."
HAFTSTRAFE AUFGRUND VON GESTÄNDNIS UNTER ZWANG
Gao Yu war Ende April 2014 kurz vor dem 25. Jahrestag der
Niederschlagung der Studentenproteste von 1989 verschwunden. Zwei
Wochen später präsentierte der staatliche Fernsehsender CCTV ein
Video eines in Polizeigewahrsam entstandenen, offensichtlich mit
Drohungen gegen ihren Sohn erzwungenen Geständnisses der bekannten
Journalistin und Regimekritikerin. Aufgrund dieser später
widerrufenen Aussage wurde Gao im April zu sieben Jahren Haft
verurteilt, weil sie sich ein geheimes Dokument der Kommunistischen
Partei verschafft und an das Ausland weitergegeben habe.
(http://t1p.de/igz9)
Gao leidet seit ihrer Verhaftung während der Niederschlagung der
Studentenproteste von 1989 an Herzproblemen, die sich jedoch in
jüngster Zeit verschlimmert haben (http://t1p.de/dxxe). Selbst lange
nach ihrer jüngsten Verurteilung wurde sie ungeachtet ihres
Gesundheitszustands fast täglich verhört und unter Druck gesetzt,
ihren Verteidigern das Mandat zu entziehen. Der Beginn von Gaos
Berufungsprozess wurde mittlerweile drei Mal verschoben - zunächst um
zwei Monate, dann um einen und vor rund zwei Wochen um weitere drei
Monate, diesmal nach Angaben von Gaos Anwälten mit Zustimmung des
obersten chinesischen Gerichts (http://dw.com/p/1GnED).
In keinem anderen Land der Welt sitzen so viele professionelle
Journalisten und Bürger-Journalisten wegen ihrer journalistischen
Arbeit im Gefängnis wie in China, wo sich diese Zahl derzeit auf
mindestens 107 beläuft.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht China auf Platz 176 von
180 Staaten.
Weitere Informationen zur Situation der Journalisten in China
finden Sie unter https://www.reporter-ohne-grenzen.de/china/.
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