(ots) - 26.11.2015 - Ãœberwachungskommission und
Prüfungskommission, in gemeinsamer Trägerschaft von
Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und
GKV-Spitzenverband, haben nach Überprüfung aller 46
Transplantationszentren beziehungsweise 126 Transplantationsprogramme
in Deutschland für den Prüfzeitraum der Jahre 2010 bis 2012 eine
positive Bilanz ihrer Arbeit gezogen. "Nach Bekanntwerden des
Göttinger Transplantationsskandals im Sommer 2012 haben Politik und
Selbstverwaltung ein ganzes Maßnahmenbündel für mehr Kontrolle und
Transparenz in der Transplantationsmedizin auf den Weg gebracht. In
vielen Transplantationszentren ist ein Struktur- und Kulturwandel
erkennbar. Heute können wir sagen, dass diese Maßnahmen greifen",
sagte die Vorsitzende der Prüfungskommission, Anne-Gret Rinder, bei
der Vorstellung des Jahresberichts in Berlin. Neben den verschärften
Vor-Ort-Prüfungen aller Herz-, Lungen-, Lebern-, Nieren- und
Pankreastransplantationsprogramme, bei denen die Experten in den
vergangenen drei Jahren mehr als 4300 Krankenakten aus den Jahren
2010 bis 2012 durchgearbeitet haben, wurden unter anderem ein
Mehraugenprinzip bei der Anmeldung von Wartelistenpatienten
eingeführt und sogenannte Transplantationskonferenzen eingerichtet.
Seit November 2012 können sich Bürger und Mitarbeiter aus dem
Gesundheitswesen zudem an die unabhängige Vertrauensstelle
Transplantationsmedizin wenden und dieser Hinweise auf
Auffälligkeiten mitteilen. Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans Lippert,
Vorsitzender der Ãœberwachungskommission, hob hervor, dass in die neue
Kontrollstruktur auch die Landesministerien in ihrer Funktion als
Aufsicht der Transplantationszentren verbindlich einbezogen sind. Die
Zusammenarbeit funktioniere reibungslos. Dass sich die Kommissionen
als flexible und extrem belastbare Kontrollgremien bewährt haben, die
den Anforderungen im komplexen und dynamischen Gebiet der
Transplantationsmedizin gerecht werden, stellte auch die
Bundesregierung in einem Bericht fest. "Die Prüfungen tragen dazu
bei, verloren gegangenes Vertrauen der Menschen in die
Transplantationsmedizin zurück zu erlangen. Dies bestärkt uns darin,
unsere Arbeit in der nächsten Prüfperiode ebenso akribisch und
effizient fortzuführen, wie bisher", betonte Lippert. Wie aus dem
aktuellen Tätigkeitsbericht von Prüfungskommission und
Ãœberwachungskommission hervorgeht, haben sich im Bereich der
Nierentransplantationen keine Anhaltspunkte für systematische
Richtlinienverstöße oder Manipulationen ergeben. Es wurden lediglich
vereinzelte Dokumentationsfehler festgestellt. Bei den Pankreas- und
kombinierten Nieren-Pankreastransplantationen haben die Kommissionen
keine Auffälligkeiten festgestellt. Auch die Prüfungen der
Herztransplantationsprogramme haben gezeigt, dass der überwiegende
Teil der Transplantationszentren ordnungsgemäß und korrekt gearbeitet
hat. Bei diesen Prüfungen wurden - wenn überhaupt - vereinzelte
Dokumentationsfehler festgestellt. Hingegen wurden bei nachgängigen
Prüfungen des Deutschen Herzzentrums Berlin und der Herzchirurgischen
Klinik und Poliklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München -
Campus Großhadern systematische Manipulationen und Auffälligkeiten
gefunden. Die Prüfungen sind in der vorangegangenen Prüfperiode
begonnen und nun abgeschlossen worden. In drei weiteren Zentren
wurden in dieser Prüfperiode systematische Richtlinienverstöße und
Manipulationen festgestellt. Hierbei handelt es sich um das
Universitätsklinikum Heidelberg, das Universitätsklinikum Jena und
das Universitätsklinikum Köln-Lindenthal. Bei den Prüfungen der
Lungentransplantationsprogramme ist eine Vielzahl an Auffälligkeiten
festgestellt worden, die aber in den meisten Fällen auf Versehen,
Unkenntnis oder mangelnde Sorgfalt zurückgeführt werden konnten.
Hierbei dürfte auch die Umstellung des Allokationssystems für die
Lunge auf das LAS-System im Dezember 2011 eine Rolle gespielt haben.
Allerdings wurden in zwei Zentren systematische Richtlinienverstöße
und Manipulationen festgestellt. Es handelt sich um das
Universitätsklinikum Jena und die Ludwig-Maximilians-Universität
München. Prof. Dr. Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission
Organtransplantation der Bundesärztekammer, wies darauf hin, dass die
verschärften Prüfungen der Kommissionen nicht nur einen Kulturwandel
in den Krankenhäusern angestoßen hätten, sondern deren Ergebnisse
auch in die Richtlinienarbeit der Ständigen Kommission
Organtransplantation einflössen. Er ergänzte, dass seit dem Herbst
2013 für die Richtlinien ein Genehmigungsvorbehalt durch das
Bundesministerium für Gesundheit besteht. "Die Zusammenarbeit mit dem
BMG ist konstruktiv und vertrauensvoll und hat sich in der Praxis
bewährt." so Lilie. Dies verdeutlicht das Beispiel der überarbeiteten
Richtlinie für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur
Lebertransplantation. Diese war, aufgrund der überarbeiteten Regelung
zur Alkoholkarenz, auf ein erhöhtes öffentliches Interesse gestoßen.
Das BMG hatte die Richtlinie zur verfassungsrechtlichen Absicherung
ans Bundesministerium für Justiz zur Überprüfung gegeben. Die
Richtlinie konnte unverändert genehmigt werden. Prof. Dr. Ruth
Rissing-van Saan, Leiterin der Vertrauensstelle
Transplantationsmedizin, gab einen Überblick über die Arbeit der
Vertrauensstelle. Deren Aufgabe ist es, auf vertraulicher Basis
Hinweise auf Auffälligkeiten im Bereich der Organspende und der
Organtransplantation entgegenzunehmen und in Kooperation mit der
Prüfungskommission und der Überwachungskommission zu klären. "Dabei
ist auch die Möglichkeit einer anonymen Kontaktaufnahme vorgesehen",
führte Rissing-van Saan aus und hob hervor, dass die Vertrauensstelle
allen für Anfragen oder Anschreiben offen steht und damit eine ganz
wesentliche bürgernahe Funktion hat. Patienten, Angehörige,
medizinisches Personal sowie interessierte Bürger haben die
Möglichkeit, Fragen zu stellen, Beschwerden vorzubringen, auf
Missstände hinzuweisen oder Verbesserungsvorschläge zu machen.
Rissing-van Saan teilte mit, dass in dieser Prüfperiode insbesondere
Anfragen, Anzeigen und Beschwerden zu Themen der Lebendorganspende
oder Beanstandungen von betroffenen Patienten im Zusammenhang mit
einer Lebendorganspende, ebenso Anfragen zu Problemen der
Hirntoddiagnostik und konkrete Hinweise auf Personen im In- und
Ausland wegen des Verdachts des Organhandels eingegangen sind. Vor
dem Hintergrund des aktuellen Geschehens haben sich zunehmend auch
Fragen zur Aufnahme von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen auf die
Warteliste gestellt. "Diese Problematik muss grundsätzlich geklärt
werden", so Rissing-van Saan. Um dem Auftrag des Gesetzgebers und dem
besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen,
veröffentlichen die Prüfungskommission und die Überwachungskommission
in ihrem Jahresbericht auch sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen
Prüfungen in anonymisierter Form.
Die Presseunterlagen, einschließlich des Jahresberichts der
Überwachungskommission und der Prüfungskommission sowie die
Kommissionsberichte, können Sie auf der Homepage der
Bundesärztekammer abrufen: www.baek.de Ein Video zu zur Vorstellung
des Jahresberichtes mit Statements der Kommissionsvorsitzenden sowie
der Leiterin der Vertrauensstelle und dem Vorsitzenden der Ständigen
Konferenz Organtransplantation können Sie hier herunterladen:
https://youtu.be/Z3r7JAhvz0I
Pressekontakt:
DKG: Holger Mages, Tel.: 030 - 3 98 01 1021
GKV Spitzenverband: Florian Lanz, Tel.: 030 - 2062884200
BÄK: Alexander Dückers, 030 - 4004 56 700