(ots) - CDU/CSU-Fraktion fordert Bundesfrauenministerin
Schwesig auf, vertragstreu zu bleiben
Zur aktuellen Diskussion über den neuen Referentenentwurf eines
Prostituiertenschutzgesetzes erklären die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der
frauenpolitischer Sprecher der Fraktion Marcus Weinberg:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet, dass der
Koalitionspartner zu den bereits vereinbarten Inhalten des
Prostituiertenschutzgesetzes steht. Wir haben fast zwei Jahre lang
mit der SPD-Fraktion und dem SPD-geführten Bundesfrauenministerium
verhandelt und klare Ergebnisse erzielt. Es ist keine Art des
konstruktiven und respektvollen Umgangs miteinander, bereits
vereinbarte, für die Union wichtige Punkte aus dem Gesetzentwurf zu
streichen und das ganze Schutzsystem für die Prostituierten in die
Zukunft zu schieben. Das ist mit CDU und CSU nicht zu machen.
Wir sind mit Blick auf die aktuelle Situation der Kommunen bereit,
über Maßnahmen der Entschleunigung bei der Umsetzung des Gesetzes
sowie über Flexibilisierungen der Übergansfristen zu diskutieren.
Aber die nun vorgeschlagenen Änderungen treffen wesentliche
Schutzelemente und damit den Kern des Gesetzes. Hier mit der Sorge
vor Bürokratiezuwachs zu argumentieren, ist befremdlich. Bei Gesetzen
zu Mindestlohn, Frauenquote und Mietpreisbremse werden
Bürokratiezuwächse von denselben Leuten ohne Weiteres hingenommen.
Zudem sind wir davon überzeugt, dass gerade in diesen Zeiten, in
denen Menschenhandel und Missbrauch von Flüchtlingsfrauen zunimmt, es
eher ein Mehr an Schutz gegen Fremdbestimmung und Zwang zur
Prostitution als ein Weniger braucht.
Die vom SPD-geführten Bundesfrauenministerium gewünschte Absenkung
der Schutzstandards würde zu einer Aushöhlung des Schutzzwecks des
Gesetzes führen. Menschenhändler, Zuhälter und Bordellbesitzer werden
angesichts der neuen Vorschläge aus dem Ministerium in die Hände
klatschen. Sie haben ja auch eine gut organisierte Lobby. Die
betroffenen Zwangsprostituierten und anderweitig fremdbestimmten
Frauen leider nicht. Gerade für diese Gruppe machen wir aber das
Gesetz.
Noch am Montag wurde bei einem Empfang der Ministerin zum Thema
'Gewalt gegen Frauen' von Hilfsorganisationen das Problem des
Menschenhandels und der Prostitution angesprochen. Es reicht nicht,
am Tag der Frauenrechte Plakate hochzuhalten. Als Politiker sollte
man dann auch handeln.
Wenn es um das Ziel eines besseren Schutzes von Schwachen und
Ausgebeuteten geht, muss der Staat seiner Verantwortung gerecht
werden."
Hintergrund:
Das SPD-geführte Bundesfrauenministerium will die bereits mit der
Union vereinbarten Standards zum Schutz von Prostituierten deutlich
absenken. So will sie unter anderem die Anmeldegültigkeit auf vier
Jahre verlängern und das Erfordernis abschaffen, dass sich die
Prostituierte persönlich bei der Behörde vorstellen muss, wenn sie
ihre Anmeldung nach vier Jahren verlängern will. Damit wird das
eigentliche Ziel der Anmeldepflicht, dass fremdbestimmte
Prostituierte die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme außerhalb des
Milieus erhalten, konterkariert. Außerdem sollen auf Wunsch des
SPD-Ministeriums Gesundheitsberatungen nur noch einmalig vor einer
Anmeldung erfolgen. Dabei könnte gerade der regelmäßige Kontakt zur
Beratungsstelle helfen, ein Vertrauensverhältnis zu den
Prostituierten aufzubauen.
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