PresseKat - Zeitloses Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen von Verbraucherkreditverträgen end

Zeitloses Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen von Verbraucherkreditverträgen endet wohl.

ID: 1293095

Ewiges Widerrufsrecht bei alten und neuen Verbraucherkreditverträgen wird im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wohl zum 21.03.2016 enden. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

(firmenpresse) - Das Widerrufsrecht ist bei Verbraucherkrediten nach geltendem Recht zeitlich nicht befristet, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Die Bundesregierung plant, dies in Bezug auf Neu- und Altfälle im Rahmen der Umsetzung der Wohnraumverbraucherkreditlinie zu ändern. Das Gesetz soll am 21.03.2016 in Kraft treten. Danach soll das Widerrufsrecht für Altfälle spätestens nach einem Zeitraum von 12 Monaten und 14 Tagen nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes enden. Wir helfen Ihnen, durchzublicken und Ihre Rechte zu sichern.

Der Gesetzgeber plant das Widerrufsrecht im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienverbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2014/17/?U des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU) zu reformieren (BT-Drucksache 18/5922). Danach soll auch das Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen zeitlich begrenzt werden. Die Richtlinie soll zum 21.03.2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat hat in seiner 936. Sitzung am 25. September 2015 (BR-Drucksache 359/15) empfohlen, dass aus Gründen der Rechtssicherheit die Überleitungsvorschrift des Artikels 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG) auch für bereits vor dem 21. März 2016 geschlossene Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine gesetzliche Ausschlussfrist des Widerrufrechts aufgenommen wird. Nach dem Vorbild des Artikels 229 § 32 Absatz 2 Nummer 3 BGBEG könne das Widerrufsrecht auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes befristet werden. Die Bundesregierung hat sich dieser Anregung angeschlossen, wie sich aus der Bundestagsdrucksache 18/6286 ergibt: Gerade bei Immobiliardarlehensverträgen mit Verbrauchern, die in den Jahren 2002 bis 2010 geschlossen wurden, besteht aber erhebliche Rechtsunsicherheit. Das Bundesministerium der Finanzen hat darauf hingewiesen, dass diese fortbestehende Rechtsunsicherheit eine Belastung für die Kreditwirtschaft darstellt. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen Vorschlag unterbreitet. Entsprechend der Regelung für die Neufälle im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird darin für die Altfälle empfohlen, eine Erlöschensregelung vorzusehen.




Hier befindet sich der aktuelle Gesetzgebungsstand und hier der Text der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass auch bei Altfällen in der Zeit von 2002 - 2010 u.U. ein Verbraucherkreditvertrag nicht mehr zeitlos widerrufen werden kann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Wer hier die aktuelle Entwicklung verschläft, könnte ziemlich verkatert aufwachen.

Die Rechtsanwälte Benedikt-Jansen und Dorst sind (u.a.) ausgewiesene Spezialisten für die Bearbeitung von Mandanten mit widerruflichen Verbraucherkreditverträgen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwaltskanzlei Benedikt-Jansen und Dorst ist seit 13 Jahren auf bankenrechtlichen Verbraucherschutz spezialisiert und kann auf bedeutende Prozess- und Verhandlungserfolge blicken. Herr Benedikt-Jansen ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Vertrauensanwalt der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.



Leseranfragen:

Parkstr. 9, 35066 Frankenberg



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Lufthansa Miles & More – Verlust der Meilen trotz Kreditkarte? LKA-JustizSkandal im V-Mann Prozess Würzburg
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 29.11.2015 - 18:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1293095
Anzahl Zeichen: 3272

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Wolfgang Benedikt-Jansen
Stadt:

Frankenberg


Telefon: 49645173710

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zeitloses Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen von Verbraucherkreditverträgen endet wohl."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwaltskanzlei (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH kippt Bankgebühren! ...

Wir möchten Sie auf einen spektakulären Erfolg hinweisen, den die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. am 12.09.2017 vor dem Bundesgerichtshof erzielt hat. Die Vorinstanzen wurden von Rechtsanwalt Michael Dorst aus der Kanzlei Benedikt-Jansen be ...

BGH bestätigt Widerrufsrecht von Verbrauchern ...

Geänderte Rechtslage = fehlerfreie Widerrufsbelehrung? Der Zeitpunkt 10.06.2010 gilt als Wende im Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen. Bis einschließlich zu diesem Datum war es Verbrauchern möglich, sich bei einem Widerruf der Dar ...

Alle Meldungen von Rechtsanwaltskanzlei