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Versicherung Deines Fotoequipments

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Tipps vom Profi für die Versicherung

(firmenpresse) - Wir lieben die Fotografie und sollten unser Fotoequipment versichern. Heute widmen wir uns genau dem Thema, welches wohl niemandem das Herz vor Freude höher schlagen lässt - Versicherungen! Allerdings wirst Du schnell die Sinnhaftigkeit einer solchen Kameraversicherung erkennen. Onkel Zoom (http://www.onkel-zoom.com) gibt die Tipps!

Das Fotoequipment versichern - Lohnt sich das für mich?

Diese Frage können wir Dir getrost mit ,,Ja" beantworten.
Wäre doch schade wenn Dir durch Unachtsamkeit oder einem dummen Zufall ein teurer Schaden entstehen würde. Außer den monetären Problemen die sich daraus ergeben, fehlt Dir ja auch evtl. dringend benötigtes Equipment und schränkt somit Deine Arbeit ein. Deshalb eignet sich eine solche Versicherung egal ob Profi oder Laie, denn im Laufe der Zeit schaffen sich selbst Hobbyfotografen eine riesige Menge Equipment an, dessen Wert ruck zuck im Bereich einiger tausend Euro liegt.

Mit der richtigen Versicherung wird Dein Equipment jedoch rund um das Jahr geschützt, egal ob es sich in Deiner Wohnung, Deinem Studio oder auf Reisen genutzt und aufbewahrt wird.

Deckt die Hausrat oder Haftpflicht nicht meinen Schaden ab?

Die Antwortet lautet: Jein!
Für den Fall, dass Du gewerblich fotografierst oder filmst, decken Haftpflicht und Co keinen Cent Deiner defekten Ausrüstung ab. Diese zahlen nur bei Privatgebrauch und selbst dann nur einen prozentualen Anteil.
Hier lohnen sich spezielle Fotoversicherungen, da deren Schutz wesentlich umfangreicher ist und diese in der Regel den kompletten Neuwert Deiner ehemaligen Anschaffungen erstatten. Erst ab dem Punkt wenn der Zeitwert 50 Prozent oder weniger beträgt, wird dieser herangezogen.

Bevor Du aber eine Fotoversicherung abschließt, solltest Du noch einmal die Unterlagen Deiner Hausratversicherung prüfen, die bietet meist einen Basisschutz gegen Diebstahl, Brand oder Beschädigung durch Wasser.




Bei einer erweiterten Hausratversicherung könnte vielleicht auch in einem PKW aufbewahrtes Equipment durch diese abgedeckt werden.

Allerdings greift die Hausrat nicht auf Reisen, sobald die Kamera außerhalb des Hotelzimmers entwendet wird. Auf Campingplätzen fällt der Versicherungsschutz meist komplett weg. Und selbst wenn sie dafür aufkommt, dann meist nur mit 10 Prozent des Neuwertes.

Eine Reisegepäckversicherung versichert das Fotoequipment auch außerhalb des Hotelzimmers. Doch auch hier werden maximal 50 Prozent der Gesamtversicherungssumme erstattet. Hinzu kommt aber auch noch die Tatsache, dass sich die Erstattung nicht auf den ursprünglichen Neuwert, sondern den jeweiligen Zeitwert bezieht. Schäden die durch eigenes Missgeschick entstehen sind vom Schutz ausgeschlossen.

Was kostet eine Fotoversicherung?

Eine Equipmentversicherung ist nicht gerade billig, aber durchaus bezahlbar. Mittels der Wahl der Selbstbeteiligung lässt sich der jährliche Tarif zu Gunsten Deines Geldbeutels günstig beeinflussen.

z.B.
ohne Selbstbeteiligung: 3,25% der Versicherungssumme
100EUR Selbstbeteiligung: 2,50% der Versicherungssumme
250EUR Selbstbeteiligung: 2,00% der Versicherungssumme

Spätestens für Ausrüstungen im vier- bis fünfstelligen Bereich lohnt sich dies Ausgabe, zumal Du dann Deine Shootings oder Experimente viel sorgenfreier angehen kannst.

Einige Versicherungen bieten interessante Mischtarife an, bei denen feststehendes Equipment (z.B. Studioblitz, Computer) günstiger versichert werden als mobile Geräte, die durch ihren Feldeinsatz einem höheren Risiko ausgesetzt werden.

Ein weiterer Punkt den Ihr abfragen solltet sind evtl. bestehende Mindest- oder Höchstversicherungssummen.

Welche Schadensfälle werden abgedeckt?

Je nach Versicherungsanbieter besteht ein voller Versicherungsschutz bei Verlust oder Beschädigung der versicherten Sachen, insbesondere als Folge von

- Unfällen des Transportmittels
- Verkratzen von Linsen
- Einbruch, Raub, Diebstahl
- Sturz, versehentlichem Fallen lassen
- Brand, Blitzschlag oder Explosion
- höhere Gewalt, Elementarereignisse

Dabei ist es egal, ob die versicherten Sachen durch Dich selbst oder eine berechtigte Person persönlich mitgeführt oder benutzt werden. Als Berechtigte gelten Personen die mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben und sonstige nachweislich durch den Versicherungsnehmer berechtigte Personen, denen die Sachen unentgeltlich überlassen wurden.

Für Zweitwohnungen gilt, solange diese unbewohnt ist, eine maximierte Versicherungssumme auf meist 5.000 EUR inklusive einer Selbstbeteiligung von 20%. Jedoch entfällt der Versicherungsschutz, sobald die Zweitwohnung länger als 4 Wochen unbewohnt ist.

Beim Camping (auf offiziellen Campingplätzen), besteht Versicherungsschutz sobald die Sachen in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs befinden. Die versicherten Sachen dürfen von außen nicht ohne Weiteres erkennbar sein (Abdeckung durch Decke oder ähnlichem) oder müssen direkt beim Campingplatzbetreiber zur Aufsicht oder Aufbewahrung angemeldet und übergeben werden.

Bei Cabrios greift der Versicherungsschutz nur im durch Verschluss gesicherten und von außen nicht einsehbarem Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs.

Die Versicherung gilt zudem weltweit und bietet die Möglichkeit der Erstattung für eventuell benötigtes Leihequipment. Aber es werden keine Vermögensschäden (weil der Job durch den Schaden nicht durchgeführt werden konnte) ausgeglichen.

Was ist nicht versichert?

Du solltest genau wissen, was nicht versichert ist, dazu zählen u.a.:

- Schäden durch Kriege oder kriegsähnliche Ereignisse

- Aufruhr, Plünderung, terroristische oder politische Gewalthandlungen

- Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung

- natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten Sache, Abnutzung, Verschleiß oder mangelhafte Verpackung bei Transport und Versand

- Verlieren, Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen

- Schäden durch Flugsand, es sei denn die Gegenstände befinden sich zum Zeitpunkt des Schadenseintritts in einem verschlossenen Behältnis (Fototasche)

- Verschrammen oder Verkratzen, es sei denn, es handelt sich um Schrammen und Kratzer auf Vorder- oder Rücklinsen, die sich auf die sichtbare Abbildungsqualität auswirken

Unser Fazit

Wie Du siehst sind spezielle Fotoversicherungen durchaus sinnvoll und bieten Dir einen vielfältigen Schutz für alles Unvorhergesehene im Fotografenleben. Es lassen sich je nach Umfang Deiner Hausratversicherung auch individuelle Anpassungen vereinbaren, die Dir einen Beitragsvorteil verschaffen können.

Wir hoffen Dir fiel das Lesen des doch recht trockenen Themas nicht allzu schwer und Du konntest für Dich brauchbare Informationen gewinnen, um im ,,Versicherungsdeutsch" den Überblick zu behalten.

Autor des Artikels: Dennis Walz aus der Onkel Zoom (http://www.onkel-zoom.com) Content Community

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Datum: 30.11.2015 - 15:35 Uhr
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