(ots) - In der gegenwärtigen Flüchtlingsdebatte mehren sich
Stimmen, die eine Obergrenze beim Recht auf Asyl in Deutschland
verlangen und damit die Zahl der Menschen, die in Deutschland Zugang
zum Asylverfahren erhalten, auf eine festgelegte Zahl pro Jahr
begrenzen wollen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dazu heute eine
Stellungnahme veröffentlicht. In der Stellungnahme wird dargelegt,
dass eine zahlenmäßige Obergrenze beim Recht auf Asyl mit den Grund-
und Menschenrechten, dem internationalem Flüchtlingsrecht wie auch
dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar wäre.
Eine Grundgesetzänderung, die das Individualrecht auf Asyl
numerisch durch die Festlegung auf eine Höchstzahl von
Schutzberechtigten pro Jahr begrenzt, ist unzulässig: Sie würde gegen
das Willkürverbot und das rechtstaatliche Gebot eines effektiven
individuellen Rechtsschutzes verstoßen und fällt damit unter die
"Ewigkeitsgarantie" des Artikel 79 Grundgesetz.
Auch die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische
Menschenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention stehen
einer solchen Obergrenze eindeutig entgegen. Deutschland hat sich
diesen Verträgen mit der Ratifikation völkerrechtlich unterworfen und
ist an sie gebunden. Eine nachträgliche Einschränkung der
Verpflichtungen aus den Verträgen durch Deutschland ist
völkerrechtlich unzulässig.
Der einzige rechtliche Weg, sich von diesen Verpflichtungen zu
lösen, wäre eine Kündigung der Menschenrechtsverträge - ein Schritt,
der das gesamte Menschenrechtsschutzsystem und Deutschlands Rolle in
der Menschenrechtspolitik fundamental erschüttern würde und der zudem
auch faktisch keine Option darstellt, da diese Verträge auch die
Grundlage des Grundrechts- und Asylsystems der Europäischen Union
bilden.
Deutschland kann hingegen, auch in Absprache mit den europäischen
Partnern, im Rahmen von Resettlement- Programmen oder durch die
Vergabe humanitärer Visa dafür Sorge tragen, dass ein bestimmtes
Kontingent von Flüchtlingen auf sicherem Weg nach Deutschland kommt.
Dies ist grund- und menschenrechtlich uneingeschränkt möglich und
dient der Prävention von Menschenrechtsverletzungen, weil sich die
betreffenden Menschen nicht den Gefahren auf der Flucht aussetzen
müssen. Der individuelle Anspruch auf Zugang zu einem Asylverfahren
für diejenigen, die außerhalb solcher Aufnahmeverfahren nach
Deutschland kommen, muss jedoch gewahrt bleiben.
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur
Debatte um "Obergrenzen" beim Recht auf Asyl in Deutschland.
(30.11.2015) http://ots.de/gqzsd
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14
Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de