(ots) - Baden-Württemberg verzögert längst überfällige
Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Reutlingen und gefährdet dadurch die
Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern - Antrag auf
Zwangsvollstreckung gegen das Regierungspräsidium Tübingen - DUH
fordert ein Lkw-Durchfahrtsverbot, die Nachrüstung der ÖPNV-Busse mit
wirksamen Dieselabgaskatalysatoren und eine Reduzierung des
innerstädtischen Verkehrsaufkommens
In Reutlingen wird seit 2010 der Grenzwert für das giftige
Stickstoffdioxid überschritten. Hauptverursacher für das Abgasgift
sind Dieselfahrzeuge. Zuständig für den Luftreinhalteplan ist das
Regierungspräsidium Tübingen in Vertretung für das Land
Baden-Württemberg. Dieses hat trotz eines rechtkräftigen Urteils vom
22. Oktober 2014, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erstritten
hatte, bislang keine Änderung des Luftreinhalteplans vorgenommen.
Deshalb hat die DUH am 25. November 2015 beim Verwaltungsgericht
Sigmaringen einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen
Baden-Württemberg eingereicht. Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer
der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch:
"Mehr als ein Jahr nach dem Urteil ist das Land Baden-Württemberg
den Bürgerinnen und Bürgern Reutlingens immer noch einen wirksamen
Luftreinhalteplan schuldig. Nur durch eine schnelle Aussperrung von
Dieselstinkern wird es in Reutlingen gelingen, die
gesundheitsschädliche Luftverschmutzung so schnell wie möglich zu
verringern. Mit unserer Klage werden wir die viel zu sehr am Wohl der
Autokonzerne interessierte Landesregierung zwingen, sich endlich um
die Gesundheit seiner Bürger zu kümmern. Wir bedauern sehr, zum
rechtlichen Mittel der Zwangsvollstreckung gegen das Land greifen zu
müssen und sind uns sicher, dass eine Zwangsgeldandrohung gegen die
zuständige Behörde als letzte Warnung verstanden wird."
In ihrer Antragsbegründung hat die DUH mehrere wirksame und in
Reutlingen auch umsetzbare Maßnahmen aufgeführt, die das
Regierungspräsidium Tübingen für das Land bereits im Oktober 2014 in
die Wege hätte leiten können. Dazu zählen ein Lkw-Durchfahrtsverbot,
die Nachrüstung der kommunalen Busflotte mit wirksamen Katalysatoren
und eine drastische Reduzierung des innerstädtischen
Verkehrsaufkommens. Finanzielle und bürokratische Hürden dürften die
wirksamen Maßnahmen nicht gefährden. Entscheidend sei es, den
Zeitraum der Nichteinhaltung der seit vielen Jahren geltenden
Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten. Das Verfahren ist unter dem
Aktenzeichen 1 K 5134/15 bei dem Gericht anhängig. Das Gericht hat
das Land aufgefordert, bis zum 9. Januar 2016 zu dem Antrag Stellung
zu nehmen.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
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