(ots) - Autofahrer können auch im Dezember noch ihre
Kfz-Versicherung wechseln. Darauf weist der ADAC hin. Wer den
Kündigungstermin 30. November 2015 verpasst hat, dem bietet sich mit
dem sogenannten Sonderkündigungsrecht eine zweite Chance. Eine
außerordentliche Kündigung steht jedoch nur den Autofahrern offen,
deren Kfz-Versicherung sich zum 1. Januar 2016 erhöht, ohne dass ein
Schadensfall hierfür die Ursache ist.
Mit Erhalt der Mitteilung hat der Versicherte in so einem Fall
einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu
suchen. Allerdings sind Beitragssteigerungen in den Rechnungen oft
nicht auf den ersten Blick zu erkennen, weil die Erhöhungen von einer
besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt
werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht laut Automobilclub auch,
wenn die Versicherung "nur" durch eine Änderung der Typ- und
Regionalklassen teurer geworden ist - deshalb sollten Autofahrer
genau hinschauen.
Wichtig ist, dass der Kunde in der schriftlichen Kündigung klar
Bezug auf die Beitragserhöhung nimmt, ansonsten kann diese nach dem
30. November abgelehnt werden. Jederzeit kündigen können Autofahrer
ihre Kfz-Versicherung dagegen nach einem Schadensfall. Die Kündigung
sollte der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein
abschicken. Kauft er ein neues Auto, kann er dieses ebenfalls
jederzeit bei einem anderen Anbieter versichern.
Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher laut ADAC nicht
nur auf einen günstigen Beitrag achten, sondern auch die
Versicherungsleistungen vergleichen. Sonderrabatte muss der neue
Versicherer nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der
aktuelle Anbieter inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als
der bestehende.
Hinweis: Der ADAC bietet über die ADAC Autoversicherung AG eine
eigene Kfz-Versicherung an. Die genannten Empfehlungen stehen in
keiner Verbindung zu diesem Angebot.
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