(ots) - Änderungen stärken Wettbewerb
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das sog. Bausparkassenänderungsgesetz beschlossen. Dazu
erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und die zuständige
Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Karliczek:
"Die anhaltende Niedrigzinsphase ist auch für die Bausparkassen
mit ihren langfristigen Vertragsbeziehungen eine große
Herausforderung. Mit diesem Gesetz stellen wir die Weichen, dass die
Bausparkassen auch in Zukunft ihre Verträge sicher erfüllen können.
Hierzu war es wichtig, die Regelungen an das aktuelle
Niedrigzinsumfeld anzupassen und dabei das bewährte
Spezialbankenprinzip zu stärken. Bausparkassen dürfen künftig auch
verstärkt gewöhnliche Baudarlehen außerhalb des
Bauspardarlehensgeschäfts vergeben und Hypothekenpfandbriefe zur
Refinanzierung ausgeben.
Wichtig war uns bei diesem Gesetz aber auch,
Wettbewerbsverzerrungen zu anderen Banken zu verhindern. Daher haben
wir die im Gesetzentwurf nur für Bausparkassen vorgesehene
Gebäudeversicherungspflicht gestrichen und die Beleihungswertgrenze
bei selbstgenutztem Wohneigentum von 80 % auf 100 % erhöht. Dies
stärkt den Wettbewerb."
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