PresseKat - Weihnachtszeit - Hochzeitszeit? Die Eheschließung zur Jahreswende hat ihren Reiz

Weihnachtszeit - Hochzeitszeit? Die Eheschließung zur Jahreswende hat ihren Reiz

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(ots) -

- Neben der Zeit von Mai bis September ist der Dezember
Heiratshauptsaison.
- Auch steuerliche Vorteile locken vor den Traualtar.
- Frischgebackene Ehepaare sollten zeitnah ihre Versicherungen
prüfen.

Eisblumen im Brautstrauß? - Lieber nicht, denkt die Mehrzahl der
deutschen Brautpaare: Sie treten am liebsten in der warmen Jahreszeit
vor den Traualtar. Neben den Sommermonaten von Juni bis September
sticht jedoch der Dezember als Favorit für das Ja-Wort heraus. 2014
gingen im Weihnachtsmonat 36.828 Paare in Deutschland den Bund fürs
Leben ein.(1) An der Hoffnung auf eine Hochzeit wahrlich in Weiß
liegt das eher nicht - im winterlicheren Folgemonat Januar heiraten
regelmäßig weniger als 10.000 Paare. Auch wenn Kurzentschlossene erst
knapp vor Jahresende heiraten, gelten sie steuerlich für das
Gesamtjahr als Ehepaar. Dies beschert Brautpaaren mitunter deutliche
Erstattungen bei der Einkommensteuer. Tatsächlich finden 56 Prozent
der heiratswilligen Deutschen auch steuerliche und finanzielle
Vorteile wichtig fürs Heiraten.(2) Bei Versicherungen bietet der
Trauschein ebenfalls einige Vorzüge. Deshalb ist die Hochzeit ein
guter Anlass, gemeinsam die Policen zu prüfen. CosmosDirekt erklärt,
was Frischvermählte bei ihren Versicherungen beachten sollten.

Welche Vorteile haben Verheiratete bei Versicherungen?

Viele Versicherungen bieten Partnertarife, z.B. die
Privathaftpflicht - eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Ehepaare können einen gemeinsamen Vertrag abschließen und somit
Beiträge sparen.

Was sollten Ehepaare bei der Altersvorsorge beachten?

Die Altersvorsorge sollten Paare gemeinsam planen, aber darauf
achten, dass jeder Partner seine eigene Absicherung hat. Dank der
staatlichen Zulagen und Steuervorteile ist die Riester-Rente für




Ehepaare der ideale Einstieg in die private Vorsorge. Auch Paare, bei
denen nur ein Partner berufstätig ist, profitieren. Sorgt dieser vor,
sichert er sich die staatliche Zulage von bis zu 154 Euro pro Jahr.
Der andere erhält die Zulage ebenfalls und muss dafür lediglich den
Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro im Jahr zahlen. Die gute Nachricht
für Dezemberbrautleute: Wie die steuerliche Behandlung der Ehe gilt
auch eine im Dezember abgeschlossene Riester-Rente rückwirkend für
das ganze Jahr. Wer also im Dezember heiratet, kann sich noch die
volle Riester-Förderung sichern, vorausgesetzt der erforderliche
Beitrag wird noch im selben Jahr gezahlt.

Welche Versicherungen helfen, die Existenz abzusichern?

Ist man durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeitsfähig,
beeinträchtigt das nicht nur das eigene Einkommen. Für alle nach dem
1. Januar 1960 Geborenen gibt es in einem solchen Fall nur noch eine
geringe Erwerbsminderungsrente. Eine private Berufsunfähigkeitsrente
ist daher sinnvoll, denn sie leistet im Ernstfall eine wichtige
finanzielle Unterstützung für die Ehekasse.

Wie sorgen Ehepartner für den Todesfall vor?

Ehepartner und Familie sind das Wertvollste im Leben. Um diese im
Falle des eigenen Todes gut versorgt zu wissen, sollten Eheleute sich
mit einer Risiko-Lebensversicherung gegenseitig absichern. Die
Leistungen der gesetzlichen Hinterbliebenenrente reichen nicht. Zudem
besteht ein Anspruch in der Regel erst nach Ablauf des ersten
Ehejahres. Experten empfehlen, eine Versicherungssumme in Höhe des
drei- bis fünffachen Bruttojahreseinkommens des Hauptverdieners
abzusichern. Darlehen und Verbindlichkeiten erhöhen diesen Betrag
zusätzlich.

(1) Statistisches Bundesamt,
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online, eigene
Datenbankabfrage am 25.10.2015
(2) Repräsentative forsa-Umfrage "Meinungen rund um das Thema
Hochzeit und Scheidung" im Auftrag von CosmosDirekt. Im Juni 2015
wurden insgesamt 3.050 Verheiratete, Heiratswillige, Ledige und
Geschiedene ab 18 Jahren in Deutschland befragt.

Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-winterhochzeit

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