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Tipps für den Alltag
Das Jahresende steht vor der Tür. Genau der richtige Zeitpunkt, um
die staatlich geförderten Rürup (Basis)- und Riester-Verträge auf den
Prüfstand zu stellen. Denn für Steuervergünstigungen oder staatliche
Zulagen gibt es bei diesen privaten Rentenversicherungen ein
Verfallsdatum. Nur wer rechtzeitig handelt, kann die staatliche
Förderung voll ausschöpfen.
Die Rürup-Rente richtet sich vorrangig an Selbständige und
Freiberufler, ist aber auch für Angestellte oder Beamte mit hoher
Steuerlast eine Option. Gefördert wird sie vom Staat ausschließlich
über steuerliche Abzugsmöglichkeiten: So lässt sich der Jahresbeitrag
bis zu einem festgelegten Betrag als Sonderausgabe beim Finanzamt
geltend machen. Momentan liegt der Höchstbetrag, um den sich die
Steuerschuld wegen Altersvorsorgeaufwendungen vermindern lässt bei
22.172 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung von Ehe- oder
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern bei 44.344 Euro. Bis zu 80
Prozent der Jahresbeiträge - 17.737,60 Euro bei einem Single und bei
gemeinsam Veranlagten das Doppelte - akzeptiert das Finanzamt 2015
als steuermindernde Sonderausgaben. Ein Rürup-Vertrag ist flexibel.
Wer am Jahresende feststellt, dass er diese Bemessungsgrenze noch
nicht erreicht hat, kann bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres
zuzahlen, um sich die Steuervorteile zu sichern.
Riester-Rente: Zulagen und/oder Steuervergünstigungen
Mit der Riester-Rente fördert der Staat eine weitere Form privater
Altersvorsorge. Profitieren können alle, die in die
Rentenversicherung einzahlen. Der staatliche Fördertopf besteht hier
aus einem Mix aus Zulagen und Steuervergünstigungen. Fast 16
Millionen Deutsche riestern mittlerweile und seit Einführung der
staatlich geförderten Privat-Rente 2001 sind laut zentraler
Zulagenstellen für Altersvorsorge schon Fördermittel in Höhe von 3,5
Mrd. Euro geflossen.
Wie das funktioniert? Jeder Riester-Sparer, der vier Prozent
seines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr, maximal 2.100 Euro, auf die
hohe Kante legt, kassiert die Höchst-Zulage von 154 Euro. Bei
Kindergeldbeziehern steigert sich die Zulage pro Kind noch einmal um
185 Euro - für alle ab 2008 Geborenen um 300 Euro. Auch mit kleinerem
Portemonnaie muss man auf diesen Zusatzbaustein der Altersvorsorge
nicht verzichten. Bei geringeren Einzahlungen fließen, so die
HUK-COBURG, die Zulagen eben anteilig.
Nur wer Zulagen beantragt, bekommt sie auch. Um kein Geld zu
verschenken, muss der Antrag, den Versicherer oder Bank jedes Jahr
zuschicken, ausgefüllt werden. Das ist mühsam. Mit einem
Dauerzulagenantrag gehört das Thema der Vergangenheit an. Einmal
ausgefüllt, verlängert er sich automatisch Jahr für Jahr - bis zum
Vertragsende. Bei manchen Unternehmen, wie zum Beispiel bei der
HUK-COBURG, ist er darum gleich Vertragsbestandteil.
Auch wenn das Thema Zulagen-Antrag damit vom Tisch ist. Seinen
Riester-Vertrag sollte man trotzdem immer im Blick haben. Ändern sich
zulagenrelevante Lebensumstände - wie zum Beispiel veränderte
Einkommenshöhe, Geburt eines Kindes, Wegfall des Kindergeldes oder
Familienstand - ist es wichtig, dass die Zulagenstelle Bescheid weiß.
Die Zulagen sind das eine, die Steuervergünstigungen das andere
Mittel, mit denen der Staat Bürgern beim Riestern unter die Arme
greift. In der Steuererklärung lassen sich Vorsorgebeträge wie die
Riester-Rente als Sonderausgaben geltend machen. Bei Prüfung der
Unterlagen schaut das Finanzamt, ob die errechnete Steuerersparnis
größer ist als die geflossenen Zulagen. Sollte es eine Differenz
geben, erstattet sie die bei der nächsten Steuerrückzahlung.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/96-2084
E-Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de