(ots) - Auf Antrag des GKV Spitzenverband hat heute die
Schiedsstelle abschließend über die Änderungen in der
Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) entschieden. Die
geänderte PTVA tritt damit in Kraft, geprüft wird hiernach aber erst
ab 2017 anstatt 2016. Dieses hatten bpa und Trägerverbände, mit
Ausnahme des VDAB, beantragt und durchgesetzt.
"Nach langen und zähen Verhandlungen und der Schiedsentscheidung
zu den letzten verbliebenen Punkten steht am Ende ein Kompromiss, bei
dessen Findung wir uns für praktikablere Lösungen und
aussagekräftigere Kriterien eingesetzt und die fachliche Expertise
der Pflegefachkräfte gestärkt haben. Für die Pflegebedürftigen wird
die Transparenz erhöht, die Prüfer werden zukünftig gezwungen, sich
nicht mehr allein auf die Dokumentation zu fokussieren, sondern als
Nachweis der Qualität auch mit den Pflegebedürftigen, deren
Angehörigen und den Pflegekräften zu sprechen. Irrelevante und
wissenschaftlich nicht ausreichend belegte Prüfkriterien werden
gestrichen", so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes
privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
Für den Nachweis, ob die Prüfkriterien erfüllt sind, dient künftig
nicht mehr nur die Pflegedokumentation, sondern auch die Befragung
von Pflegefachkräften. "Damit erhält die fachliche Expertise der
Pflegefachkräfte endlich eine angemessen höhere Bedeutung. Das war
eine wesentliche Forderung des bpa, um die Aussagekraft der
Qualitätsberichte zu erhöhen", erklärte Bernd Tews.
Prüfkriterien, die nur in seltenen Fällen vorkommen, wie zum
Beispiel die Versorgung bei einem Stoma oder Prophylaxen in
Zusammenhang mit beatmeten Patienten, werden ebenso abgeschafft wie
die wissenschaftlich umstrittenen Fragen zu den Kontrakturen. "Es
macht auch keinen Sinn, diese Kriterien pauschal bei allen
Pflegebedürftigen zu erheben. Das ist ein Stück Bürokratieabbau",
machte Tews deutlich.
Aufgrund der Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem
Pflegestärkungsgesetz erfolgt eine Umsetzung bei den Prüfungen der
neuen PTVA erst ab 2017. Ab dann gilt auch die neue vereinbarte
Stichprobe in die Pflegebedürftige nach Pflegegraden einbezogen
werden und die Heranziehung der Skalenwerte nach der stationären
Transparenzvereinbarung. Wäre es nach dem ursprünglichen Willen des
GKV gegangen, hätte es eine Änderung in 2016 und erneut in 2017
gegeben. Einzig das Prüfkriterium "Erste-Hilfe-Schulungen" wird
bereits ab dem ersten Januar 2016 geändert. Da es hierzu in der
Vergangenheit wiederholt Auseinandersetzungen gab, wurde die
Fragestellung präzisiert und eine Stichprobe vereinbart. "Eines
bleibt für uns aber klar: Bei der Frage der Qualität wird ein Stück
Papier nie den persönlichen Eindruck vor Ort ersetzen können", so
Bernd Tews weiter.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa
21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 21,8 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer, Tel.:
030/30 87 88 60, www.bpa.de