(ots) - Laut Statistischem Bundesamt besaßen im Jahr 2013
48 Prozent aller Deutschen eine Immobilie. Da der Großteil der
Immobilienbesitzer älter als 55 Jahr ist und nur selten sein
Eigenheim in höherem Alter verkauft, erben immer mehr Kinder den
Besitz ihrer Eltern. Aufgrund der Babyboomer Generation (ca. von
1950-1960) gibt es meist nicht nur einen, sondern mehrere Erben. "Der
Nachlass sollte im Testament gründlich geregelt werden, sonst droht
eventuell ein Familienstreit", weiß Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer bei dem Baufinanzierungsportal Baufi24.de
(https://www.baufi24.de/).
Hat der Verstorbene mehrere Kinder und in seinem Nachlass die
Verteilung der Immobilie nicht geregelt, entsteht eine
Erbengemeinschaft. Hierbei kann es allerdings häufig zu Konflikten
kommen. Während eine Partei die Immobilie beispielsweise behalten
möchte, möchte eine andere sie verkaufen. Entsteht diese Situation,
muss einer der Erben das Objekt übernehmen und die anderen auszahlen.
Dabei fallen allerdings Kosten an, die häufig die eigenen Finanzen
übersteigen. "Die Auszahlung ist oft nur mit einem Kredit
realisierbar", erklärt Scharfenorth. Hierbei ergeben sich aber auch
Vorteile. Denn die eingetragene Grundschuld erlaubt es auf ein
Baudarlehen zurückzugreifen. Dieses ist günstiger als ein teurer
Ratenkredit. Weitere Informationen über Baufinanzierungen und
Baudarlehen erhalten Interessierte unter https://www.baufi24.de/.
Auch bei der Einigung auf eine Erbengemeinschaft sind Konflikte
vorprogrammiert. Denn sie muss auch gemeinsam die anfallende
Grundsteuer, Müll-, Wasser- oder Abwassergebühren zahlen. Dies wird
dann problematisch, wenn eine Partei das Geld nicht aufbringen kann
oder will. Da die Erbengemeinschaft eine Gesellschaft bürgerlichen
Rechts bildet, haftet jeder Gesellschafter mit seinem gesamten
Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der anderen. Stehen Beträge
aus, können somit Gläubiger auf das Vermögen der anderen
Gesellschafter zugreifen.
"Ich rate jedem, der seine Immobilie vererben möchte, ein klar
formuliertes Testament aufzusetzen", so Scharfenorth. Denn nur so
lassen sich Familienstreitereien vermeiden. Ratsam ist, dass sich
Erblasser und Angehörige vor dem Verfassen des Testaments
zusammensetzen und Vorstellungen und Wünsche besprechen. Sinnvoll ist
es, den Kindern das Haus zu vermachen, welche für dieses auch
Verwendung haben, und den Rest des Vermögens auf die anderen Erben zu
verteilen. In jedem Fall gilt: Wer größere Vermögen zu vererben hat,
sollte frühzeitig eine entsprechende juristische Beratung in Anspruch
nehmen.
Ãœber Baufi24
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