PresseKat - Unternehmer haften für Althandys: Digitale Sorglosigkeit kann teure Folgen haben

Unternehmer haften für Althandys: Digitale Sorglosigkeit kann teure Folgen haben

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(ots) - Teqcycle warnt: Vor allem der Mittelstand geht
blauäugig mit Altgeräten um

Jedes dritte Unternehmen stand laut dem IT-Branchenverband BITKOM
in Deutschland bereits im Fadenkreuz von Cyberkriminalität. Der
Schaden geht in die Milliarden. Datenlecks werden allerdings oftmals
auch hausgemacht. Nicht nur wandern zahlreiche Notizen, Kopien und
Akten in Papierform in den Müll, auch Smartphones und Tablet-PCs
werden ausgetauscht ohne Datenvernichtung. Führend in der Disziplin
Datenleck sind dabei kleinere und mittelständische Unternehmen:
"Digitale Sorglosigkeit kann sehr teuer werden. Immer dann, wenn
Daten von Kunden betroffen sind, tritt die Unternehmerhaftung ein.
Und das kann einen Unternehmer die Existenz kosten", warnt Dirk
Ulrich. Sein Münchener Unternehmen Teqcycle Solutions hat gemeinsam
mit der Deutschen Telekom einen Prozess entwickelt, der aussortierte
Smartphones von Datenresten reinigt und weiterverwertet.

Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Bei Verstößen gegen die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
drohen den Unternehmen und Unternehmern Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Schadenersatzansprüche von Kunden, deren Daten dabei betroffen
wurden, oder Mitarbeitern sind hier noch nicht eingerechnet. "Ein
Unternehmen haftet gegenüber einem geschädigten Dritten, sofern ein
Verschulden nachzuweisen ist. Bei einem Altgerät, das im
Elektroschrott entsorgt oder einem Mitarbeiter überlassen wurde und
dann auf einem Flohmarkt oder auf einem Internet-Auktionsportal
landet, tritt der Verursacher in die Haftung ein", erklärt Dirk
Ulrich. Einen wirklichen Prozess zur Datenlöschung hat nur ein
knappes Viertel der Unternehmen, ergab eine Studie im Rahmen der
IT-Sicherheitsmesse it-sa in Nürnberg.

Hierarchie schützt vor Strafe nicht

Ein Abtreten der Verantwortung im eigenen Unternehmen gilt im




Ãœbrigen nicht als Freibrief. Auch ein Entsorgungsauftrag an die
IT-Abteilung ohne klare Prozessstruktur befreit nicht von der
Haftung, die der Arbeitgeber im Normalfall trägt. Die Beweislast, ob
ausschließlich ein Angestellter hier fahrlässig gehandelt hat, liegt
bei dem Arbeitgeber. "Dies kann sich zur Zeitbombe entwickeln, vor
allem, wenn Mitarbeiter relativ frei entscheiden dürfen, welche Daten
auf dem mobilen Device sein können. Ein Prozess, der das Gerät
komplett löscht, ist unbedingt nötig", so Dirk Ulrich. Der Secure
Take Back von Teqcycle ist von der DEKRA zertifiziert und in
verschiedenen Varianten möglich - bis zur On-site-Löschung beim
Kunden. Überschüsse aus der Weiterverwertung der Geräte - Verkauf
oder Recycling nach der Löschung - fließen an die Kunden zurück.

Secure Take Back von Teqcycle (www.teqcycle.com) deckt das gesamte
Lifecycle-Management nach der Einsatzzeit von mobilen Endgeräten in
Unternehmen, Institutionen und Behörden ab. Das Verfahren wurde als
Standard gemeinsam mit der Deutschen Telekom entwickelt, der gesamte
Rücknahmeprozess von der Abholung bis zur Weitervermarktung der
Geräte ist dabei durch die DEKRA zertifiziert. Drei verschiedene
Dienstleistungspakete stehen zur Verfügung: Kunden können die Geräte
wahlweise in eigener Verpackung einsenden, oder Teqcycle stellt
verplombte Versandcontainer zur Verfügung. Auf Wunsch findet die
Datenlöschung auch direkt beim Kunden statt. Teqcycle arbeitet
ausschließlich mit spezialisierten und zertifizierten Partnern in
Deutschland. Mehrmals pro Jahr werden die Prozesse und beteiligten
Instanzen in einem umfangreichen Audit überprüft, um die hochsichere
Löschung für mobile Endgeräte zu gewährleisten.



Pressekontakt:
Weitere Informationen: Teqcycle Solutions GmbH,
Baierbrunner Straße 31, 81379 München,
Telefon +49 - 89 - 790 86 98-10, E-Mail: info(at)teqcycle.com,
Web: www.teqcycle.com, www.handyankaufsportal.de,
www.handysammelcenter.de

Pressekontakt: euromarcom public relations GmbH,
Mühlhohle 2, 65205 Wiesbaden,
Tel.: 0611-973150, Fax: 0611-719290,
E-Mail: team(at)euromarcom.de, Web: www.euromarcom.de


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Datum: 08.12.2015 - 11:20 Uhr
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