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Sommerreifen im Winter: drastische Bußgelder im Ausland / ADAC: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld in Österreich möglich

ID: 1297071

(ots) - Nach den ersten Schneefällen in weiten Teilen
Deutschlands sind Winterreifen jetzt Pflicht. Wer trotz winterlicher
Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein
Bußgeld bis 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Winterreifenmuffel
kommen damit hierzulande relativ günstig weg: In anderen europäischen
Ländern sind die Strafen teils deutlich höher. Der ADAC hat die
wichtigsten Regeln und Bußgelder im Ausland zusammengestellt.

In Österreich müssen Autofahrer bei winterlichen
Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs
sein. Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es hingegen in der
Schweiz. Autofahrern drohen aber Bußgelder, wenn sie auf verschneiten
Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern. In
Tschechien gilt bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht.

In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder
vorgeschrieben. Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung:
Hier entscheiden die lokalen Behörden, häufig situativ. Eine Ausnahme
ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle
Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet
Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus
vorgeschrieben.

In Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz können die
Behörden örtlich auch die Verwendung von Schneeketten anordnen. Die
Ketten müssen in der Regel mindestens an den Antriebsrädern montiert
werden.

Österreich und Tschechien schreiben eine Profiltiefe von
mindestens 4 Millimetern vor, was der Empfehlung des ADAC auch für
deutsche Autofahrer entspricht. Hierzulande fordert der Gesetzgeber
lediglich 1,6 Millimeter Profil.

Autofahrern, die trotz der Winterreifenpflichten mit Sommerpneus
unterwegs sind, drohen teils drastische Bußgelder. In Tschechien




werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu
338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld in Einzelfällen bis
zu 5.000 Euro betragen.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Johannes Boos
Tel.: ++49 (0)89 / 7676-2078
johannes.boos(at)adac.de


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Datum: 08.12.2015 - 11:30 Uhr
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