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Nachrüstpflicht für Rauchmelder – Frist endet bald

ID: 1298297

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an

(firmenpresse) - 10.12.2015. Noch haben nicht alle Bundesländer eine gesetzliche Regelung für den Einbau und die Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Altbauten. In Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen endet die zulässige Nachrüstpflicht zum 31.12.2015, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder in Neu- und Umbauten bereits Pflicht. Für Altbauten gilt eine unterschiedliche Nachrüstpflicht innerhalb bestimmter Fristen für die einzelnen Bundesländer. Die Termine variieren vom 31.12.2015 bis zum 31.12.2018. Rauchmelder sind Lebensretter, deshalb empfiehlt Siegfried Karle, Präsident der GVI, dringend eine frühzeitige und freiwillige Nachrüstung von Rauchmeldern, auch wenn noch keine Nachrüstpflicht gilt.

Für welche Bundesländer bereits eine Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Altbauten besteht, welche Rauchmelder empfehlenswert sind und weitere Tipps zum Thema „Rauchmelderpflicht und Versicherungsschutz“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.



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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



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Datum: 10.12.2015 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 10.12.2015

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