(ots) - Wer bauspart, wird belohnt: Auch 2015 können
Bausparer von zahlreichen staatlichen Förderungen profitieren. Dabei
gilt es wichtige Fristen zu beachten. Wer Wohn-Riester,
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage in voller Höhe nutzen
möchte, sollte bis zum 31. Dezember seine Einzahlungen überprüfen,
rät die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin - Hannover (LBS
Nord).
Zulagen und Steuervorteile mit Wohn-Riester
Mit Wohn-Riester fördert der Staat den Weg in die eigenen vier
Wände. Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren
will, kann vom Riester-Bausparen kräftig profitieren. Das
Riester-Vermögen lässt sich außerdem für die alters- und
behindertengerechte Modernisierung einsetzen.
Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält bis zu 154 Euro
Grundzulage im Jahr vom Staat, erläutert die LBS Nord. Für den
Nachwuchs - wenn er noch kindergeldberechtigt ist - gibt es bis zu
185 Euro zusätzlich, für ab 2008 geborene Kinder sogar maximal 300
Euro.
Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Die volle
Förderung erhält, wer den gesamten Mindesteigenbeitrag in seinen
Riester-Vertrag einzahlt. Das sind vier Prozent des
sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal jedoch
2.100 Euro inklusive Zulagen.
Besitzer von Wohn-Riester-Verträgen sollten prüfen, ob sie für das
Kalenderjahr ihren erforderlichen Eigenbeitrag eingezahlt haben. Wenn
2015 der Mindesteigenbeitrag nicht in voller Höhe eingezahlt wurde,
sollte die fehlende Zahlung noch vor dem Jahreswechsel überwiesen
werden. Sonst werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Um die Zulage zu erhalten, müssen Wohn-Riester-Sparer einen
entsprechenden Antrag bei ihrem Anbieter einreichen. Dies ist bis zu
zwei Jahre rückwirkend möglich. Bis 31. Dezember 2015 kann also die
Zulage für das Jahr 2013 beantragt werden. Oder es wird ein
Dauerzulagenantrag gestellt, der unbegrenzt gilt. Dann reicht es in
Zukunft aus, wenn dem Anbieter die Änderungen mitgeteilt werden, die
sich auf den Zulagenanspruch auswirken (zum Beispiel die Geburt eines
Kindes).
Junge Riester-Bausparer unter 25 Jahren erhalten übrigens 200 Euro
extra. Dieser Frühstarter-Bonus wird einmalig gewährt und für das
erste Beitragsjahr zusammen mit der Grundzulage automatisch
gutgeschrieben. Um den Starter-Bonus komplett auszuschöpfen, ist es
auch hier unbedingt erforderlich, die vollen vier Prozent des
Brutto-Vorjahreseinkommens im Jahr des Vertragsabschlusses
einzuzahlen.
Riester-Bausparer können zudem Steuervorteile nutzen, erklärt die
LBS Nord. Denn die eigenen Raten lassen sich ebenso wie die Förderung
als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung für das
entsprechende Jahr geltend machen. Das Finanzamt prüft bei der
Bearbeitung der Steuererklärung automatisch, ob dies für den
Riester-Nutzer neben den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil bringt.
Wohnungsbauprämie: Starthilfe fürs eigene Zuhause
Die Wohnungsbauprämie (WoP) können Bausparer mit einem zu
versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles)
beziehungsweise 51.200 Euro (Verheiratete) bekommen. Wer bis zum 31.
Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf
einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr
- also bis zu 45,06 Euro (Singles) beziehungsweise 90,11 Euro
(Verheiratete).
Für Vertragsabschlüsse ab 2009 gilt eine Einschränkung: Die
angesammelten Prämien gibt es nur dann, wenn das Sparguthaben später
für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird, zum Beispiel für den
Bau, den Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum.
Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat aber eine
Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte
Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen, erklärt die LBS
Nord. Diese Sonderregelung kann jeder junge Sparer einmal in Anspruch
nehmen.
Auch die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend
beantragt werden.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Der Staat spart mit
Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum
Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Die Höhe ist im
jeweiligen Tarifvertrag festgelegt. Mit neun Prozent
Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche
Einzahlungen bis zu 470 Euro auf einen Bausparvertrag. Das sind bis
zu 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss
dieser Zulage kommen, indem er sich vom Arbeitgeber Teile seines
Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lässt, so die LBS Nord.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf für die
Arbeitnehmer-Sparzulage 17.900 Euro (Singles) beziehungsweise 35.800
Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Wichtige Voraussetzung, um
die Zulage für 2015 mitnehmen zu können: Die Einzahlungen müssen bis
31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Dann ist die
Beantragung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Pressekontakt:
LBS Nord
Pressesprecherin
Monika Grave
Tel. 0511 / 926-6668
E-Mail: monika.grave(at)lbs-nord.de