Kündigung in der Weihnachtszeit - großer Schock für Arbeitnehmer
(firmenpresse) - Eine Kündigung zum 31.12.2015 ist für jeden Arbeitnehmer ein großer Schock und ein niederschmetterndes Erlebnis, vor allem ein großer Einschnitt in das soziale und wirtschaftliche Leben. Geplant war ein gemütliches Weihnachtsfest mit der Familie und nun plagen einen Zukunftsängste.
Die Kündigung kommt meist sehr überraschend ins Haus geflattert. Jahr zu Jahr sprechen die Unternehmen in den Wintermonaten viele Kündigungen aus, um die Betriebskosten für das neue Jahr zu senken.
Sie können im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gegen eine solche Kündigung vorgehen.
Denken Sie hierbei an die Frist. Im Falle einer Kündigung bleibt Ihnen nicht viel Zeit: Sie müssen innerhalb von 3 Wochen nach Kündigungserhalt eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam.
Wenn auch Ihnen zum Jahreswechsel gekündigt worden ist, melden Sie sich bei uns!
Wir beraten Sie umfassend zum Thema Kündigungsschutz (http://kanzleimichels.de/leistungen/)
Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem.
Ihre Kanzlei Michels
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt.
Kanzlei Michels - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Am Winterhafen 4
55131 Mainz
Tel: 06131 55 37 855
Fax: 06131 - 55 37 856
E-Mail: info(at)kanzleimichels.de
Kanzlei Michels - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Am Winterhafen 4
55131 Mainz
Tel: 06131 55 37 855
Fax: 06131 - 55 37 856
E-Mail: info(at)kanzleimichels.de