(ots) - Chia-Samen, Arganöl, Noni-Saft - "neuartige
Lebensmittel" müssen auf ihre Sicherheit überprüft und zugelassen
werden, bevor sie in Europa in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Aber Verfahrensdauern von durchschnittlich mehr als drei Jahren und
unnötiger bürokratischer Aufwand haben die sog. Novel
Food-Verordnung, die die Zulassung regelt, zum Innovations- und
Wachstumshemmnis gemacht. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bund für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) die
Verabschiedung der überarbeiteten Verordnung über neuartige
Lebensmittel, die am 31. Dezember 2015 in Kraft tritt und ab dem 1.
Januar 2018 gelten wird.
"Nach acht Jahren der Beratung hat sich der europäische
Gesetzgeber endlich darauf geeinigt, dass innovative und sichere
Lebensmittel dem Verbraucher schneller zugänglich gemacht werden
können", erklärt BLL-Geschäftsführer Peter Loosen. Die Verordnung
steht aber nicht nur für eine Verkürzung der Zulassungsverfahren für
neuartige Lebensmittel, sondern sieht auch ein vereinfachtes
Verfahren für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern vor, wenn
diese seit mindestens 25 Jahren als Bestandteil der üblichen
Ernährung verzehrt werden. "Nun müssen Erzeugnisse wie Nüsse oder
Fruchtsäfte, die in anderen Teilen der Welt zum festen Speiseplan
dazugehören, in der EU nicht mehr extra als neuartige Lebensmittel
zugelassen werden", betont Loosen und ergänzt. "Alle bislang und
zukünftig zugelassenen neuartigen Lebensmittel werden in eine für
alle einsehbare Unionsliste eingetragen, um noch mehr Transparenz zu
schaffen".
In der neuen Novel Food-Verordnung ist zudem vorgesehen, dass die
Zulassung eines neuartigen Lebensmittels für fünf Jahre auf den
jeweiligen Antragssteller beschränkt werden kann, wenn sie auf dessen
Forschung und geschützten Daten beruht, damit dieser die Kosten für
Forschung und Entwicklung des Lebensmittels in diesem Zeitraum auch
wieder "einspielen" kann. "Ansonsten würde den immer noch
beträchtlichen Aufwand für eine Zulassung ganz sicher kein
Lebensmittelunternehmer auf sich nehmen", so Loosen.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) Der
BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm
gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten
Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und
angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
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