(ots) - Zu dem bayerischen Kabinettsbeschluss, nachdem der
bayerische Verfassungsschutz Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung
erhält, erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstand der
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit:
"Jetzt rächt sich die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Das
neue Gesetz hat eine Hintertür eingebaut, die die
Vorratsdatenspeicherung nicht nur zur Strafverfolgung ermöglicht. Die
Hintertür eröffnet den Verfassungsschützern die Überwachung der
Kommunikationsbeziehungen.
Das Bundesgesetz zur Vorratsdatenspeicherung enthält unklare
Regelungen, die einer totalen Überwachung Tür und Tor öffnen. So
enthält das Bundesgesetz etwa eine Öffnungsklausel für den Zugriff
der Länder zur Gefahrenabwehr. Der Zugriff der
Verfassungsschutzbehörden hätte gesetzlich ausgeschlossen werden
müssen.
Diese Öffnungsklausel nutzt Bayern scheinbar jetzt, um den
bayerischen Verfassungsschützern den Zugriff auf die
Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. Bundesjustizminister Maas hat
bestritten, dass das neue Gesetz den Zugriff der
Verfassungsschutzämter ermöglicht.
Jetzt muss sich die Bundesregierung erklären."
Pressekontakt:
Doris Bergmann, Pressereferentin der Friedrich-Naumann-Stiftung für
die Freiheit, presse(at)freiheit.org, Mobil: 0151 12656301,
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