(ots) - Über 28 Millionen Weihnachtsbäume werden in
diesem Jahr Deutschlands Wohnzimmer schmücken. Doch wie kommen sie
dort hin? "Ob auf dem Dach, im Koffer- oder Innenraum - für
Weihnachtsbäume im Auto gelten die selben Vorschriften wie für alle
anderen sperrigen Güter", so Andreas Tepe, Experte
beim Kfz-Direktversicherer R+V24. Bei mangelnder Sicherung droht
Betroffenen ein Bußgeld von bis zu 75 Euro und ein Punkt in
Flensburg.
Erst messen, dann aussuchen: "Im Kofferraum darf die Tanne bei
Entfernungen bis zu 100 Kilometer höchstens drei Meter über die
Rückstrahler hinausragen", sagt R+V24-Experte Andreas Tepe. "Bereits
ab einem Meter Überlänge ist eine Kennzeichnung Pflicht - sonst droht
ein Bußgeld von 25 Euro. Bei Tag reicht eine rote Fahne, in der
Dunkelheit sind rote Strahler nötig." Wer mit offenem Kofferraum
fährt, sollte Heckklappe und Baum gut fixieren und zudem die
Seitenfenster etwas öffnen. So können in den Innenraum gelangende
Abgase direkt wieder abziehen.
Auf dem Autodach hingegen darf der Baum weder vorne noch seitlich
überstehen. Auch hier ist der Zollstock gefragt: Fahrzeug und Ladung
dürfen zusammen maximal 2,55 Meter breit und 4 Meter hoch sein. Die
Spitze des Baums sollte außerdem nach hinten zeigen.
Grundsätzlich gilt: Der neue Besitzer muss seine Tanne mit einem
reißfesten Spanngurt direkt am Stamm befestigen, damit sie sich nicht
selbstständig macht - und sie gehört ins Netz. Ist der Baum nicht
verkehrssicher befestigt, muss der Fahrer mit einem Bußgeld von bis
zu 60 Euro, bei Gefährdung Dritter sogar mit 75 Euro, und einem Punkt
in Flensburg rechnen.
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