In vielen Gerichtsprozessen, z.B. wegen Baumängeln, Mietstreitigkeiten, Kfz-Schäden und Arzthaftung, sind heute Sachverständigengutachten unumgänglich, um dem Gericht ein sachgerechtes Urteil zu ermöglichen. Diese Gutachten stoßen regelmäßig nicht bei allen Parteien auf Gegenliebe. Die Gerichtspraxis zeigt jedoch, dass die Richter in aller Regel nach dem Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen entscheiden, wenn die Parteien dagegen nichts unternehmen.
(firmenpresse) - Eines der dann von den Parteien häufig genutzten Instrumente ist es, mit Hilfe eines Privatgutachters zu versuchen, das Gerichtsgutachten „auszuhebeln“. Gerichts- und Privatgutachter bewegen sich dann in einer „forensischen Arena“. Dort werden auch unter Fachkollegen nicht immer nur „Freundlichkeiten“ ausgetauscht. Zudem ist das „Klima“ in den Gerichtsverfahren in Zeiten wirtschaftlicher Krisen sichtlich „ungemütlicher“ geworden. Häufig wird nicht nur um Geld, sondern auch um Existenzen hart gekämpft und das schlägt sich auch bei der gerichtlichen Sachverständigentätigkeit nieder. Die Gerichtsgutachten werden heute besonders kritisch „unter die Lupe“ genommen.
In einer aktuellen Untersuchung von www.DataSV.info, der neuen Online-Datenbank für Sachverständige und Juristen im Internet, wird unter dem Titel „Gerichtsgutachter: Was ist im Umgang mit Privatgutachten der Parteien zu beachten?“ jetzt soweit ersichtlich erstmals umfassend das in der Gerichtspraxis immer wieder zu beobachtende problematische Verhalten von gerichtlichen Sachverständigen im Umgang mit von den Parteien vorgelegten Privatgutachten behandelt (DokNr. 1-02-0251). Neben grundsätzlichen Hinweisen zur Funktion und Stellung des Gerichtssachverständigen werden die verschiedenen in Betracht kommenden Zweckrichtungen von Parteigutachten analysiert und dargestellt. Der Sachverständige erhält anhand von Gerichtsentscheidungen eine Reihe konkreter Praxishinweise sowohl zum fehlerhaften als auch zum richtigen Verhalten, insbesondere auch zur Vermeidung einer begründeten Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit und daraus resultierender Vergütungsverluste.
Das 10seitige Dokument steht in der Datenbank unter www.DataSV.info/Ausbildung.html zum kostenpflichtigen Download für einen Sonderpreis zur Verfügung.
Peter-Andreas Kamphausen / Redaktion DataSV
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