(ots) - Bei gescheiterten oder notleidenden
Kapitalanlagen stellt sich für betroffene Investoren stets die Frage,
ob vor dem Abschluss der Anlage überhaupt über alle
entscheidungsrelevanten Umstände aufgeklärt worden ist. Häufig lassen
sich Beratungs- und Aufklärungsfehler identifizieren. Dabei wurde von
vielen Anlegern bislang häufig - nicht zuletzt aufgrund der
Kick-Back-Rechtsprechung - die Inanspruchnahme der beratenden Bank
präferiert. Hahn Rechtsanwälte hat sich dabei nicht allein auf die
klassische Berater- und Vermittlerhaftung fokussiert und
spezialisiert, sondern parallel auch auf die Prospekthaftung im
weiteren Sinne, die Haftung von Gründungs- und
Treuhandkommanditisten. Die sehr rechercheintensive Aufbereitung des
Falles macht sich dabei insbesondere für die Anleger bezahlt: Hahn
Rechtsanwälte hat bereits zahlreiche positive Prospekthaftungsurteile
erstritten.
In einer Vortragsreihe im Januar 2016 unter dem Titel "Chance
Prospekthaftung" berichtet Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann über
die Erfahrungen im Bereich der Prospekthaftung, die Haftungsansätze
und über vorliegende positive Urteile. Die Vortragsreihe richtet sich
an betroffene Anleger sowie interessierte Vermittler bzw. Berater.
Als Vortragstermine sind folgende geplant:
1.Bremen, den 20.01.2016, 18.30 Uhr
2.Stuttgart, den 21.01.2016, 19.00 Uhr
3.Hamburg, den 22.01.2016, 18.00 Uhr
4.Münster, den 28.01.2016, 18.00 Uhr
5.München, den 30.01.2016, 14.00 Uhr
Anmeldungen können auf der Homepage unter
www.hahn-rechtsanwaelte.de vorgenommen werden. Die Teilnahme ist
kostenfrei.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für HAHN Rechtsanwälte
sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über
Standorte in Bremen, Hamburg, Kiel und Stuttgart.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Dr. Petra Brockmann
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Fon: 0711-18567500
Fax: 0711-1856749500
E-Mail:
petra.brockmann(at)hahn-rechtsanwaelte.de
www.hahn-rechtsanwaelte.de