PresseKat - Die Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung begrüßt das neue Pflegegesetz - Ältere Mitbürger

Die Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung begrüßt das neue Pflegegesetz - Ältere Mitbürger profitieren zukünftig von der Unterstützung beim Älterwerden in der Häuslichkeit

ID: 1301062

(ots) - "Ambulant vor stationär", das ist seit jeher
der Leitsatz der DGS e.V. - Deutsche Gesellschaft für
Seniorenberatung. Daher stellt der Verein seine Beratung in den
Dienst der Seniorinnen und Senioren, die in ihren eigenen vier Wänden
alt werden wollen. Die Pflegereform, die in Teilen bereits am
1.Januar 2016 in Kraft tritt, bringt wesentliche Vorteile für
Pflegebedürftige in ihrem Wohnumfeld und für deren Angehörige.

Mehr Unterstützung für Demenzkranke und pflegende Angehörige

Ab dem neuen Jahr 2016 wird sich in Deutschland für die Pflege
viel ändern. Zukünftig gelten nicht mehr drei Pflegestufen sondern
fünf Pflegegrade. Vor allem pflegende Angehörige und Demenzerkrankte
profitieren von dem Gesetzesbeschluss. In Zukunft soll die
individuelle Begutachtung des Menschen und seiner Selbstständigkeit
im Mittelpunkt stehen, um den Bedarf an Pflegebedürftigkeit
einzuschätzen. In der Vergangenheit orientierte man sich an
zeitlichen Vorgaben für den Pflegeaufwand. Dieser Ansatz aber griff
zu kurz, weil zum Beispiel der tatsächliche Bedarf von
Pflegebedürftigen und auch Demenzerkrankten in diesem Modell kaum
berücksichtigt wurde.

Der Mensch steht im Mittelpunkt

Zu den positiven Veränderungen gehören: "Mehr Hilfen für
Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der vielen pflegenden
Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte." Die neuen
Begutachtungskriterien für die Einteilung in die fünf Pflegegrade
sollen in Zukunft individuell beim Menschen ansetzen und prüfen,
inwieweit er seinen Alltag noch selbstständig gestalten kann. Die
Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung DGS e.V. begrüßt die
Pflegereform, da sich die Bedingungen für Menschen in der
Häuslichkeit deutlich verbessern. Auch sie setzt in ihrer häuslichen
Beratung von älteren Menschen über 70 auf das Thema




"Selbstständigkeit und Selbstbestimmung" und informiert über Themen
wie Wohnraumanpassung, Sicherheit und Alltagshilfen.

Julia Gitzbrecht, Gereontologin und Leiterin der Seniorenberatung
bei der DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung e.V. dazu:
"Eine individuelle Begutachtung des Menschen mit dem Ziel ihn in
seiner Selbstständigkeit zu unterstützen, hilft dem älteren Menschen,
so lange wie möglich seinen Alltag selbstbestimmt erhalten zu können.
Auch wir bei der DGS passen unsere Beratung ebenfalls ganz
individuell dem Bedarf und der Lebenssituation des jeweils
Betroffenen an. Denn man muss jeden Menschen ganzheitlich
betrachten."

Mehr Unterstützung für häusliche Pflege im eigenen Heim

Die Pflegereform bringt konkret gesprochen mehr Leistungen für
Pflegebedürftige, die Zuhause gepflegt werden. Das entlastet auch die
Angehörigen. So kann vermehrt häusliche Krankenpflege in Anspruch
genommen werden, ebenso Haushaltshilfen und Kurzzeitpflege. Pflegende
Angehörige erhalten außerdem deutlich höhere Rentenbeiträge. Ab 2017
stehen damit jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die
Pflege zur Verfügung.

Die DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung begrüßt das
zweite Pflegestärkungsgesetz ausdrücklich, da sie sich in ihrer
Beratung für ein würdiges Leben älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger
in der häuslichen Umgebung einsetzt. Dazu gehört neben
Unterstützungsmöglichkeiten jeglicher Art ein vertrautes Umfeld, in
dem man sich sicher und geborgen fühlt.



Pressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung (DGS)
Rathausplatz 3 - 51766 Engelskirchen

Kontakt
Presse- und Öffentlichkeitarbeit

Irmgard Albuschkat
Telefon 0 22 63 / 47 96 331
E-Mail i.albuschkat(at)die-seniorenberater.de
Internet www.dgs-seniorenberatung.de


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Datum: 17.12.2015 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Soziales



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