(ots) - Vergabeverfahren werden effizienter, einfacher und
flexibler
Am heutigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) verabschieden. Hierzu
erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und die zuständige
Berichterstatterin Herlind Gundelach:
"Mit dem neuen Gesetz legen wir ein vollständig überarbeitetes
Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vor.
Wir nutzen die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien für ein
anwenderfreundliches und modernes Vergaberecht, das rechtssichere
Vergaben im Wettbewerb und die wirtschaftliche Verwendung
öffentlicher Haushaltsmittel ermöglicht.
Die Vergabeverfahren werden effizienter, einfacher und flexibler.
Die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an öffentlichen
Vergabeverfahren wird erleichtert. Eine wirtschaftliche Beschaffung
wird durch Wettbewerb, Transparenz und die Pflicht zur
Nicht-Diskriminierung sichergestellt. Gleichzeitig ermöglicht es der
neue Rechtsrahmen den Vergabestellen, die öffentliche Auftragsvergabe
stärker zur Unterstützung sozialer, ökologischer und innovativer
Aspekte zu nutzen - allerdings immer im Einklang mit dem
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und nur wenn ein direkter Auftragsbezug
gegeben ist. Hierauf haben wir besonderen Wert gelegt.
Wir haben die Umsetzung auch dazu genutzt, die komplexe Struktur
des deutschen Vergaberechts grundlegend zu reformieren. Bislang waren
vergleichbare Sachverhalte in vielen Fällen mehrfach und ohne
ersichtlichen Grund unterschiedlich geregelt. Dies hat die Anwendung
des Vergaberechts in der Praxis erheblich erschwert. Nun haben wir
insbesondere die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts, den
Anwendungsbereich, die Vergabearten, die neuen Vorgaben für die
Kündigung und die Änderung von Aufträgen und Konzessionen während der
Laufzeit, die Gründe für den Ausschluss von einem Vergabeverfahren
und die grundsätzlichen Anforderungen an Eignung und Zuschlag in
einem einzigen Gesetz geregelt und übersichtlich strukturiert.
Kommunale Handlungsspielräume bleiben erhalten. Der bürokratische
Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer wird so gering wie möglich
gehalten. Kleine und mittlere Unternehmen werden im Wettbewerb um
öffentliche Aufträge nicht benachteiligt - im Gegenteil:
Beispielsweise bei der Losvergabe sind mittelständische Interessen
vornehmlich zu berücksichtigen, sofern nicht eine Gesamtvergabe aus
wirtschaftlichen und technischen Gründen erforderlich ist. Darüber
hinaus müssen Vergabeverfahren spätestens ab Herbst 2018 vollständig
digitalisiert erfolgen.
Durch die Implementierung eines Zustimmungsvorbehalts des
Deutschen Bundestages bei der Verabschiedung der Vergabeverordnungen
werden wir nun dafür sorgen, dass auch die Details der
Vergabeverfahren nach ordnungspolitisch sauberen und effizienten
Kriterien erfolgen."
Hintergrund:
Der Europäische Gesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung
des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes
Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen
vorgelegt. Das Modernisierungspaket umfasst die Richtlinie über die
öffentliche Auftragsvergabe, die Richtlinie über die Vergabe von
Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung
sowie der Postdienste (Sektoren) und die Richtlinie über die Vergabe
von Konzessionen. Alle drei Richtlinien sind bis zum 18. April 2016
in deutsches Recht umzusetzen.
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