PresseKat - Luftreinhaltung: Bundesregierung legt Veto im EU-Umweltrat ein

Luftreinhaltung: Bundesregierung legt Veto im EU-Umweltrat ein

ID: 1301328

(ots) - Nur wenige Tage nach dem Klimagipfel:
Bundesumweltministerium stimmt gegen Richtlinie für Luftreinhaltung
in Europa

Am gestrigen Mittwoch, 16.12.2015, hat der Umweltrat in Brüssel
über seine Position zur europäischen Luftreinhaltepolitik abgestimmt.
In der revidierten Richtlinie über Nationale Emissionshöchstmengen,
kurz NERC, sollen europaweit Minderungsziele für den Ausstoß von
Luftschadstoffen bis 2030 festgelegt werden. Dazu zählen unter
anderem Ammoniak und Methan. Deutschland stimmte überraschend gegen
den aktuellen Entwurf der luxemburgischen Präsidentschaft.
Begründung: Das für Deutschland vereinbarte Reduktionsziel für
Ammoniak sei mit 29 Prozent noch immer zu hoch. Insgesamt bleibt der
Beschluss, mit dem Rat, Parlament und Kommission nun in die
Trilog-Verhandlung gehen, deutlich hinter den Erwartungen zurück.

"Die Bundesregierung fällt mit ihrem Veto den Bürgerinnen und
Bürgern in den Rücken. Sie verweigert dringend notwendige Reformen
gegen die Luftverschmutzung und für den Gesundheitsschutz der
Menschen in Europa. Nach dem Klimagipfel in Paris ist das ein absolut
falsches Zeichen", kommentiert Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und
Luftreinhaltung bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), den Beschluss.

Während der Verhandlungen ist das klimawirksame Treibhausgas
Methan vollständig aus dem Beschluss gestrichen worden, obwohl es als
bedeutender Vorläuferstoff des gesundheitsschädlichen bodennahen
Ozons gilt. Für Ammoniak wurde das Minderungsziel für Deutschland von
39 Prozent auf 29 Prozent Gesamtemissionen deutlich gedrosselt.
Ammoniak-Emissionen sind verantwortlich für die besonders in
Deutschland zunehmende Belastung mit Feinstaub. Nach Schätzungen der
Europäischen Umweltagentur führen diese allein in Deutschland
jährlich zu fast 60.000 vorläufigen Todesfällen.





Seit Jahren werden die Emissionshöchstmengen für Ammoniak
überschritten, ohne dass angemessene Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Deutschland drohen aus diesem Grund mehrere
Vertragsverletzungsverfahren. Von der Untätigkeit der Bundesregierung
profitieren ausschließlich die Vertreter der industriellen
Landwirtschaft - etwa 80 Prozent der Ammoniak-Emissionen stammen aus
nur drei Prozent der besonders großen, industriellen Betriebe.

"Trotz bekannter und erprobter Minderungsmaßnahmen geben einige
Mitgliedstaaten dem Lobbydruck von Industrie und Landwirtschaft nach
und haben die Grenzwerte für Luftschadstoffe deutlich nach unten
korrigiert. Diese Entscheidung hat drastische Konsequenzen für die
menschliche Gesundheit, die Natur und die Biodiversität in Europa",
so Saar weiter.

Trotz der vier Gegenstimmen aus Deutschland, Polen, Österreich und
Dänemark wurde der Vorschlag des Umweltrats angenommen. "Klimaschutz
und Luftreinhaltung müssen gemeinsam vorangebracht werden, wenn wir
die langfristigen Ziele erreichen wollen. Die Bundesregierung muss
zeigen, dass sie diese Erkenntnis ernst nimmt und in ambitionierte
Politik umsetzen und nicht den Interessen einzelner Sektoren opfern
will", fordert Saar. Der Rat der EU, Kommission und Parlament sind
nun aufgefordert, sich im Rahmen der Trilog-Verhandlungen für
ambitionierte und wirkungsvolle Minderungsziele einzusetzen.

Weitere Informationen: Zur NERC-Richtlinie
http://www.duh.de/5118.html, dem Luftschadstoff Methan:
http://www.duh.de/5104.html und bodennahem Ozon http://l.duh.de/ozon.



Pressekontakt:
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
Tel.: 030 2400867-72, Mobil: 0151 16225862, E-Mail: saar(at)duh.de

Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 17.12.2015 - 12:26 Uhr
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