PresseKat - VW Skandal - Anwälte erzielen Erfolg: Rücknahme eines Q5 durch Audihändler

VW Skandal - Anwälte erzielen Erfolg: Rücknahme eines Q5 durch Audihändler

ID: 1301486

(ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im VW-Abgasskandal auf Erfolgskurs.
So konnte für einen Mandanten ein Vergleich mit einem Audi-Zentrum
erzielt werden. Der Mandant hatte im Jahre 2014 einen gebrauchten
Audi Q5, 2,0 TDI zu einem Kaufpreis von EUR 30.250,00 gekauft. Die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat gegenüber
dem Audihändler Ansprüche auf Rückabwicklung des Vertrages geltend
gemacht. Daraufhin teilte der Audihändler mit, dass er bereit sei,
das Fahrzeug zurück zu nehmen. Es wurde vereinbart, dass das
Audi-Zentrum den Q5 erhält und dafür im Gegenzug an den Mandanten
einen Betrag in Höhe von EUR 29.000,00 bezahlt. Besser hätte es für
den Kunden nicht laufen können.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
vertritt und berät bereits mehr als 8.000 geschädigte
VW-Autobesitzer. In rechtlicher Hinsicht vertritt die Kanzlei die
Auffassung, dass ein Rücktritt von den Kaufverträgen möglich ist, da
eine Nachbesserung durch denjenigen, der die Fahrzeuge manipuliert
hat, nicht hingenommen werden muss. Deshalb ist es interessengerecht,
wenn die Fahrzeugbesitzer einen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären
können. Entgegen den Darstellungen in der Presse können die
Geschädigten nach Ansicht der Kanzlei nicht auf die Nachbesserung
verwiesen werden. Es ist zwar so, dass die Händler die Nachbesserung
in ihren Werkstätten durchführen, jedoch kommt die Lösung von VW
direkt. Faktisch ist es daher so, dass VW die Nachbesserung an den
PKW durchführt. Es gibt Urteile von Gerichten, dass ein Käufer sich
nicht auf die Nachbesserung einlassen muss, wenn er betrogen wurde.
Diese Rechtsprechung ist nach Ansicht der Kanzlei auf die
VW-Geschädigten übertragbar. Die VW-Geschädigten müssen nicht
hinnehmen, dass VW nachbessert. In § 323 BGB ist nämlich




festgehalten, dass ein sofortiger Rücktritt dann möglich ist, wenn
besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen
Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Solche Umstände
liegen nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor: VW hat die PKW manipuliert und die
Kunden belogen. Jetzt sollen die Kunden VW plötzlich wieder Vertrauen
schenken müssen und riskieren, dass die Nachbesserung negative Folgen
für sie hat? Das ist keinem Kunden zuzumuten, vor allem deshalb
nicht, weil VW bis heute nicht sicher bestätigt hat, dass die
Nachbesserung keine Folgen haben wird.

Wietere Informationen unter:

http://www.vw-schaden.de/



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
Tel.: 07821/9237680
Fax: 07821/923768889
http://www.vw-schaden.de/


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Unfall- und Lackiercenter Göpfert aus Kürnach unterstützt die Johanniter Unfallhilfe e.V. Helfende Hände zu Weihnachten
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.12.2015 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1301486
Anzahl Zeichen: 3106

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Lahr



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"VW Skandal - Anwälte erzielen Erfolg: Rücknahme eines Q5 durch Audihändler"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH